Wussten Sie, dass es in einem Kreisel am besten ist, in der Mitte zu fahren?
📷: Walliser Radfahrerverband
Geäss Art. 41.b Ab. 3 der Verkehrsregelnverordnung, „können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen“.
PRO VELO Wallis ist sich bewusst, dass viele Velo- und Autofahrer diese wichtige Regel nicht kennen und organisiert deshalb in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei eine Sensibilisierungsaktion in der Rue des Casernes in Sitten.
Ich möchte bei dieser Aktion als Freiwillige/r mithelfen: