Wussten Sie, dass es in einem Kreisel am besten ist, in der Mitte zu fahren?
📷: Walliser Radfahrerverband
Geäss Art. 41.b Ab. 3 der Verkehrsregelnverordnung, „können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen“.
PRO VELO Wallis ist sich bewusst, dass viele Velo- und Autofahrer diese wichtige Regel nicht kennen und organisiert deshalb in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei eine Sensibilisierungsaktion in Martinach.
Ich möchte bei dieser Aktion als Freiwillige/r mithelfen: