Kontext
Im Wallis gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für den Alltagslangsamverkehr. Es gibt ein Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), das sich jedoch nicht mit dem Velo als tägliches Transportsmittel befasst.
Die Zahl der Velofahrer und Velofahrten steigen von Monat zu Monat, während eine durchgehende, sichere und schnelle Veloinfrastruktur nach wie vor selten ist.
Im März 2020 hat der Walliser Grossrat die interparteiliche Motion 5.0454 mit dem Titel „Kantonale Gesetzesgrundlage für den Alltagslangsamverkehr“ angenommen. Daraufhin beschloss der Staatsrat, die geforderte Gesetzesgrundlage in das Gesetz über den öffentlichen Verkehr aufzunehmen, das damals revidiert wurde. Dieser wenig sinnvolle Ansatz kategorisiert fälschlich das Velo als öffentliches Verkehrsmittel, und die vier vorgeschlagenen Artikel entsprechen nicht den Erwartungen der Nutzer.
In der Märzsession 2022 debattierte der Walliser Grossrat über das Gesetz über den öffentlichen Verkehr, das zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr wurde. Der Gesetzesentwurf mit vier Artikeln für den Langsamverkehr wurde einstimmig angenommen und zur weiteren Vertiefung an die Kommission für die zweite Lesung weitergeleitet. Das Initiativkomitee begrüsst einen Schritt in die richtige Richtung, stellt jedoch weiterhin fest, dass eine Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte sich dagegen sträuben, die Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Massnahmen verbindlich zu machen und Mindestanforderungen für die Qualität der Velowege festzulegen.
Parallel dazu wurde auf nationaler Ebene nach der erfolgreichen Velo-Abstimmung, die im September 2018 vom der Schweizer Bevölkerung angenommen wurde, im Bundesparlament ein Veloweggesetz erarbeitet. Mit dieser kantonalen Initiative weisen wir den Weg und sind bereit, die kantonale gesetzliche Grundlage an die nationalen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die Vereine PRO VELO Valais/Wallis, der Walliser Radfahrerverband, PRO VTT und der Verkehrs-Club Wallis (VCS), die sich seit Jahren für das Velo als Transportmittel engagieren, lancieren nun diese Initiative.
Die Initiative
Gemäss Artikel 33 der Walliser Verfassung können 4’000 Bürgerinnen und Bürger die Erarbeitung eines Gesetzes verlangen.
So fordert die kantonale Velo-Initiative die Erarbeitung eines Gesetzes zum Alltagsveloverkehr mit folgenden Zielen:
- die Förderung und Entwicklung des Alltagsveloverkehrs;
- die Umsetzung einer kantonalen Strategie, die insbesondere darauf abzielt, den Modalanteil der Velofahrten deutlich zuerhöhen;
- die Schaffung eines kantonalen Velowegnetzes
Unter Alltagsveloverkehr werden sowohl Fahrten mit nicht motorisierten Zweirädern als auch mit E-Bikes verstanden.
Die Frist für die Hinterlegung der Unterschriften läuft am: 28. November 2022 ab.
Das Initiativkomitee
Christophe Clivaz
Nationalrat Grüne
Philippe Nantermod
Nationalrat FDP
Emmanuel Amoos
Nationalrat SP
Brigitte Wolf
Grossrätin Grüne
Vorstandsmitglied VCS
Stéphane Ganzer
Gemeindepräsident Noble-Contrée
Grossrat FDP
Thomas Egger
Alt Nationalrat CSPO
Präsident Oberwallis Verkehr und Tourismus (OVT)
Steve Morabito
Ehemaliger Profi-Radfahrer
Präsident Walliser Radfahrerverband
Cédric Montangero
Präsident PRO VELO Valais/Wallis
Evelyne Bezat
Geschäftsführerin VCS
Laurent Savioz
Präsident PRO VTT
Lucien Barras
Koordinator der Initiative
Grossrat Grüne
Florian Chappot
Gemeinderat, Sitten
Grossrat SP
Olivier Juillerat
Generalrat FDP, Sitten
Mitglied von PRO VELO Valais/Wallis
Philippe Jansen
Sekretär PRO VELO Valais/Wallis
Co-Präsident GLP VS
Presse
Pressekonferenz zur Lancierung (25. November 2021) :
Kontakt Medien: Philippe Jansen, Koordinator
Fotos
📷: Céline Ribordy
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Achtung:
- Unterschreiben können nur Personen, die im Wallis stimnmberechtigt sind.
- Auf einem Bogen dürfen nur Unterschriften aus einer Gemeinde aufgeführt werden.
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