Da Velofahrende sehr an ihrem Velo hängen, fürchten die meisten, dass es gestohlen werden könnte. Ein Mangel an geeigneten Abstellplätzen kann daher die Nutzung des Velos hemmen.
Diese Abstellplätze müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein – in Wohngebieten, vor Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, an Bushaltestellen usw. – also überall dort, wo Menschen mit dem Velo hingehen können.
Zudem müssen die Abstellplätze von ausreichender Qualität sein. Was die Sicherheit betrifft, sieht das Mindestanforderungskonzept entweder einen abschliessbaren Raum oder einen festen Anschlusspunkt vor. Bis heute sind die gängigsten, sicheren und geschätzten Abstellmöglichkeiten für Velos die Anlehnbügel. Sie ermöglichen das Anschliessen des Rahmens und sind auch für Spezialvelos und Velos mit Anhänger geeignet.

Auf Vorderrad-halter sollte verzichtet werden, da sie nur das Vorderrad fixieren (das leicht entfernt werden kann) und für Mountainbikes, die oft zu breit sind, nicht geeignet sind.

Für längere Abstellzeiten ist ein Dach erforderlich, das die Velos vor Regen, Schnee und Sonne schützt.
Die VSS-Normen
Die VSS-Normen liefern Kriterien sowohl zur Quantität als auch zur Qualität von Veloparkplätzen, die wir hier zusammenfassen. Für die Mindestanzahl an Veloparkplätzen empfehlen wir, die folgenden Punkte zu berücksichtigen (VSS-Norm 640 065):
- 1 Platz pro Zimmer für Wohnungen
- 2 Plätze pro 10 Arbeitsplätze für Mitarbeitende in allen Arten von Unternehmen oder Geschäften
- 3 Plätze pro 10 Arbeitsplätze für Besucherinnen und Besucher von Unternehmen mit hohem Kundenaufkommen
- 2 Plätze pro 10 Arbeitsplätze für Besucherinnen und Besucher von Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen (EMS)
- 2 Plätze pro 100 m² Verkaufsfläche für Geschäfte
- 2 Plätze pro 10 Sitzplätze für Restaurants
Die Norm legt zudem den prozentualen Anteil von Kurz- und Langzeitparkplätzen fest. Für Wohngebäude beispielsweise sollten 30 % Kurzzeit- und 70 % Langzeitplätze vorgesehen werden.
Für die Installation und Ausstattung der Veloparkplätze (VSS-Norm 640 066):
- Abstand von 30 bis 100 m zu den Eingängen von Wohngebäuden oder Geschäften
- Überdachte Einrichtungen für Langzeitabstellplätze im Freien
- Nach Möglichkeit überdachte Einrichtungen für Kurzzeitabstellplätze
- Systeme, die eine gleichzeitige Sicherung von Rahmen und Rad ermöglichen (besonders sinnvoll auch für Innenabstellplätze)
- Platzdimension bei Anlehnbügel für den Rahmen: mindestens 0,50 m × 2,00 m, zuzüglich Zugangfläche
- Platzdimension bei Anlehnbügel für Vorderrad und Lenker, versetzt angeordnet: mindestens 0,45 m × 2,00 m, zuzüglich Zugangfläche
Die BZA
Es ist zudem notwendig, diese Normen verbindlich zu machen, zum Beispiel über kommunale Bauvorschriften (BZR). Tatsächlich wird dieser Parkraum in Immobilienprojekten häufig vernachlässigt, was negative Auswirkungen auf die Velonutzung haben kann. PRO VELO Wallis hat kürzlich 35 Gemeinden im Talgebiet kontaktiert, um sie auf dieses Thema aufmerksam zu machen.
Ressourcen
Die Velokonferenz Schweiz und das ASTRA haben 2008 ein Handbuch publiziert, das nach wie vor als Referenz für die Veloparkierung in der Schweiz gilt : Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb

