Am 23. September 2018 wurde die Veloinitiative von 73,6% der Bevölkerung und von allen Schweizer Kantonen angenommen. Radwege werden nun in der Verfassung erwähnt und mit Wanderwegen und -pfaden gleichgestellt. Die Kantone und Gemeinden bleiben die zuständigen Behörden in diesem Bereich, können sich aber bei der Förderung des Radsports künftig auf die Verfassung verlassen.
