Mit der Verabschiedung der neuen Fassung des kantonalen Baugesetzes durch den Walliser Grossrat und dem Inkrafttreten des neuen Artikels 39 entwickelt sich der rechtliche Rahmen entscheidend zugunsten des Veloverkehrs. Künftig müssen alle neuen Bauprojekte Veloabstellplätze vorsehen, die den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) entsprechen. Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Wendepunkt für die Qualität der Gebäude sowie für die Förderung des Alltagslangsamverkehrs im Wallis dar.

(Bahnhof Visp nord)
Neue verbindliche Vorgaben
PRO VELO Valais/Wallis begrüsst diesen wichtigen politischen Fortschritt. Durch den ausdrücklichen Verweis auf die VSS-Normen verleiht Artikel 39 diesen nun verbindlichen Charakter für sämtliche Anforderungen an Veloabstellplätze – Anzahl der Plätze, Dimensionierung, Anordnung, Gemeinschaftsanlagen, Ausnahmen und Ersatzabgaben. Während diese Normen bisher oft nur als Empfehlungen angewendet wurden, sind sie nun rechtlich durchsetzbar. Diese Klarstellung schafft eine solide und einheitliche Grundlage auf kantonaler Ebene und stellt sicher, dass Veloabstellanlagen nach anerkannten Qualitäts- und Funktionsstandards geplant werden.
PRO VELO informiert die Fachleute der Baubranche
Um diese Entwicklung zu begleiten, hat PRO VELO Valais/Wallis eine gezielte Informationskampagne bei Architektur- und Ingenieurbüros gestartet, die im Wohnungsbau tätig sind. In diesen Tagen wird ihnen ein Schreiben zugestellt, in dem die neue Regelung vorgestellt wird, die Bedeutung der frühzeitigen Integration von Veloabstellplätzen in der Planungsphase hervorgehoben wird und aufgezeigt wird, dass es wesentlich einfacher – und effizienter – ist, diese von Beginn an einzuplanen, als sie später in ein Projekt einzufügen.
Ziel ist es, gut integrierte, funktionale und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Lösungen zu fördern und provisorische, unpraktische oder unterdimensionierte Anlagen zu vermeiden.
Praktische Hilfsmittel für die richtige Umsetzung
Die Büros haben zudem den Guide Velo, das Handbuch für Veloparkierung der Schweizerischen Velokonferenz sowie den Musterleitfaden der Behörden der Stadt Sitten (auf Französisch) erhalten. Diese Unterlagen erläutern die bewährten Praktiken, die technischen Anforderungen und die wesentlichen Punkte, die bei der Planung funktionaler, sicherer und an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasster Veloabstellplätze zu beachten sind.
Eine Reaktion auf die hohe Nachfrage
Im Jahr 2026 ist die Nachfrage nach Veloabstellplätzen in der gesamten Bevölkerung hoch. Sei es für den Arbeitsweg, das Studium, die Freizeit oder alltägliche Erledigungen – immer mehr Menschen entscheiden sich für das Velo. Gut gestaltete Abstellplätze sind eine wesentliche Voraussetzung, um diese Wahl möglich und attraktiv zu machen. Sie tragen direkt zu einer nachhaltigeren Mobilität, zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs und zu einer höheren Lebensqualität im Wallis bei.
Mit dieser Reform und dem Inkrafttreten von Artikel 39 erhält der Kanton endlich ein wirksames Instrument, um das Velo vollständig in die Planung von Gebäuden und Quartieren zu integrieren. PRO VELO Valais/Wallis freut sich über diesen Fortschritt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese neuen Regeln konsequent und ambitioniert umgesetzt werden.


Schreibe einen Kommentar