Die Nächte werden länger und für Velofahrer bedeutet das vor allem eines: Es ist dunkel, wenn sie von zu Hause wegfahren und von der Arbeit nach Hause kommen.
Sichtbarkeit wird oft als Makel angesehen, doch sie rettet Leben! Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) schätzt, dass fast die Hälfte aller Unfälle vermieden werden könnten, wenn sich die Beteiligten eine Sekunde früher sehen würden.
Hier sind einige Informationen und Tipps.
Was steht im Gesetz?
Die Beleuchtung in der Nacht ist Pflicht!
Laut Gesetz sind „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden“ (Art. 30, Verkehrsregelnverordnung). Und noch genauer erklärt: „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen“ (Art. 41, Strassenverkehrsgesetz).
Der Lichtschein muss bei Nacht und klarem Wetter aus einer Entfernung von 100 m sichtbar sein!
Laut Art. 216 und 217 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen Fahrräder mindestens mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein!
E-Bikes müssen auch am Tag Licht haben!
Seit April 2022 ist ein Tagfahrlicht für alle E-Bikes, auch für Mountainbikes, Pflicht (mehr dazu hier). Das Licht kann abnehmbar sein.
Fahrräder müssen zwei Rückstrahler tragen – vorne und hinten!
Ihre leuchtende Fläche muss mindestens 10 cm2 gross sein. Nachts müssen diese Rückstrahler bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 100 m im Lichtkegel der Fernlichter eines Motorfahrzeugs sichtbar sein (Art. 178 VTS).
Auch Pedale müssen mit Rückstrahlern versehen sein – vorne und hinten!
Die leuchtende Fläche muss mindestens 5 cm2 gross sein. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und ähnliche Vorrichtungen (Art. 217 VTS).
Was passiert, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird?
Du riskierst nicht nur dein Leben, sondern auch eine Geldstrafe (definiert durch die Ordnungsbussenverordnung).
Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts : 60 Franken
Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts : 40 Franken
Fahren ohne fest angebrachte Rückstrahler: 40 Franken
Was für ein Licht soll ich nehmen ?
Mehrere Studien und Beratungen haben die besten Velolichter hervorgehoben.
Die Lichtaktion von PRO VELO
Jedes Jahr sensibilisieren wir die Velofahrerinnen un Velofahrer dafür, sichtbar zu sein, um sie auf ihre eigene Sicherheit und die anderer aufmerksam zu machen.
Der 16. Tag des Lichts findet am 3. November 2022 statt!
PRO VELO Wallis wird in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei an den Bahnhöfen von Sitten und Martignach eine Sensibilisierungsaktion durchführen.
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