
Der einzige offiziell anerkannte Veloweg im Wallis, die Rhone-Route, wird im Winter nicht vom Schnee befreit. Während in unserem Kanton eine kantonale Initiative lanciert wird, um das Velo als vollwertiges Verkehrsmittel anzuerkennen, muss man feststellen, dass die einzige offizielle Veloroute des Kantons nicht gleichwertig mit anderen Strassen betrachtet wird.

Ohne gesetzliche Verpflichtung keine Wartung der Wege
Die Veloroute durch das Rhonetal von Oberwald nach Le Bouveret sowie die wenigen vorhandenen Velostreifen werden im Winter nicht oder nur teilweise vom Schnee geräumt. Ihre Unterhaltung fällt in den Zuständigkeitsbereich der betroffenen Gemeinden. Da es jedoch kein entsprechendes Gesetz gibt, sind diese nicht verpflichtet, sich zu koordinieren, um sie befahrbar zu machen. Die Veloinitiative, deren Unterschriftensammlung im November 2022 abgeschlossen sein wird, will unter anderem diese Lücke schliessen.
„Wie komme ich zur Arbeit?“
Ein wachsender Anteil der Walliserinnen und Walliser benutzt täglich das Velo, um zur Arbeit, zum Einkaufen usw. zu fahren, und dies auch im Winter. Es gibt zwar keine offiziellen Daten, aber Indikatoren wie Veloparkplätze, Statistiken von Radsport-Apps wie Strava oder Daten von SchweizMobil-Zählern zeigen, dass das Velo auch im Winter benutzt wird – und zwar immer häufiger.
Nach Schätzungen des Initiativkomitees wurden allein im Dezember auf dem Radweg zwischen Fully und Martinach im Jahr 2019 1700 Velopassagen gezählt, im Jahr 2020 waren es 2650. Diese Zahl sank im Jahr 2021, das bereits zu Beginn des Monats Schneefall verzeichnete, auf 700. Die fehlende Schneeräumung hätte dazu geführt, dass die Besucherzahlen auf diesem Abschnitt von einem Jahr zum anderen um mehr als 70 % gesunken wären. „Das bedeutet, dass Leute, die zur Arbeit, zur Schule oder zum Bahnhof fahren, mehrere Wochen lang auf ein Verkehrsmittel mit vielen Vorteilen verzichten und auf nicht immer ideale Lösungen ausweichen mussten“, bedauert Joakim Faiss, Autor des Blogs BikinValais und Mitglied von PRO VELO Wallis.
Die Interpellation wird im März 2022 im Grossrat des Kantons Wallis eingereicht.

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