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PRO VELO Valais/Wallis

PRO VELO Valais/Wallis

L'association de promotion du cyclisme valaisan

Aktuelle Seite: Start / Archiv für Rechtsbereich

Rechtsbereich

Vom Papierveloweg zur echten Spur: Das Wallis tritt (endlich) in die Pedale!

7 Juli 2025

PRO VELO Wallis/Valais freut sich: Das neue kantonale Zwischenfazit zur Umsetzung des Veloweggesetzes ist veröffentlicht. Kurz gesagt: Es läuft – aber gemütlich. Ein bisschen wie beim ersten Frühlingsaufstieg auf die Moosalp, wenn die Kette noch quietscht.

Der gesetzliche Rahmen steht… jetzt fehlen nur noch die Wege!

2018 sagten 74% der Schweizer StimmbürgerInnen Ja zu mehr Velowege. Seit zweieinhalb Jahren sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2027 sichere und attraktive Velowegnetze zu planen. Und tatsächlich: Der Kanton Wallis zählt heute zu den Vorreitern, wenn es um gesetzliche Grundlagen für den Alltagsveloverkehr geht. Mit einer eigenen kantonalen Gesetzgebung für den alltäglichen Veloverkehr hat das Wallis frühzeitig die Weichen gestellt. Dank der Lancierung einer kantonalen Initiative konnte das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr gezielt ausgestaltet werden – und damit gehört das Wallis zu den ersten Kantonen, die diesen Schritt gemacht haben.

Bevor jedoch die Sektkorken knallen: Bislang existieren die schönen Velowege vor allem auf dem Papier. Auf den Strassen dominiert weiterhin das Auto klar vor dem Velo. Dabei schreibt das Bundesgesetz vor, dass die Velonetze bis spätestens 2042 umgesetzt sein müssen. Klingt nach viel Zeit – doch das Wallis hat Erfahrung darin, Projekte in die Länge zu ziehen: Man denke nur an die Oberwalliser Autobahn, geplant seit 1960 und bis heute nicht vollendet. Manchmal wird aus Walliser Gelassenheit schnell Stillstand — und genau das gilt es jetzt zu vermeiden.

Politischer Wille und kommunaler Einsatz gefragt

PRO VELO Wallis/Valais heisst den neuen Chef der Dienststelle für Mobilität, Herrn Sylvain Dumoulin, herzlich willkommen und freut sich auf die Zusammenarbeit. Gleichzeitig ergeht ein klarer Aufruf an die Gemeinden: Bitte das Velo nicht länger als Freizeitspielzeug abtun! Es braucht lokale Velostrategien, ein feinmaschiges Netz, passende Veloabstellplätze und angepasste Gemeindereglemente.

Das Velo ist mehr als ein Hobby – es ist ein Verkehrsmittel. PRO VELO bleibt am Lenker und schaut weiterhin genau hin. Die Grundlagen sind gelegt, jetzt müssen konkrete Wege folgen.

Zum Bericht
Zu unserer Medienmitteilung


In den Medien:

  • Le Nouvelliste: „Développement du réseau de voies cyclables: Pro Vélo Valais salue des avancées“
  • Radio Chablais: „Bilan de l’application de la loi fédérale sur les voies cyclables en Valais“
  • Canal 9: „Les pistes cyclables sur la bonne voie“
  • Rhône FM: l’interview (min. 3:30) / „Le développement des voies cyclables suisses tient la cadence“
  • Walliser Bote: „Wallis nimmt bei der Umsetzung des Veloweggesetzes eine Pionierrole ein“.
  • Walliser Zeitung: „Wichtiger Meilenstein erreicht – doch der Weg ist noch lang“
  • Kanal9: Tagesjournal, Min. 5:56


Komm und mach mit!

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–
UNSERE WIRKUNG IST KANTONAL

WERDE MITGLIED VON PRO VELO

und dü gsesch dä, wiär sii geil!

Was tun bei einem Unfall?

9 Dezember 2023

Sie haben einen Unfall und wissen nicht, was Sie tun sollen? Wir helfen Ihnen!

ZUM ZEITPUNKT DES UNFALLS

  1. Alarmieren: Rufen Sie die Polizei (bei Personenschäden oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten), verlangen Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten.
  2. Sachschäden: Notieren Sie das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, füllen Sie ein Europäisches Unfallprotokoll aus.
  3. Anzeige erstatten: auch nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der Schuldfrage.
Eine Anzeige kann bis zu drei Monate nach dem Unfall erstattet werden. Nehmen Sie sich unbedingt Zeit zum Nachdenken, unabhängig von der Meinung der Polizei!



NACH DEM UNFALL

  1. Bei Schmerzen einen Arzt aufsuchen (auch wenn sie nach dem Schockzustand auftreten). Lassen Sie sich ein ärztliches Zeugnis ausstellen und dokumentieren Sie die Verletzungen.
  2. Bei nicht eindeutig geklärter Schuldfrage schriftlich den Polizeibericht bei der Kantonspolizei anfordern.
  3. Bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine vollständige Haftungsanerkennung beantragen (wenn der Unfallverursacher die volle Verantwortung trägt).
  4. Den Unfall melden: Arbeitgeber, Unfallversicherung oder ggf. Krankenkasse oder RAV.
  5. Schäden/Positionen für die Versicherung auflisten (Fahrzeug, Erwerbsausfall, Hilfe usw.), Belege aufbewahren.
  6. RoadCross und PRO VELO Valais/Wallis kontaktieren.

BRAUCHEN SIE HILFE?

KONTAKTIEREN SIE UNS!

ROADCROSS
PRO VELO



In Zusammenarbeit mit :

Sei sichtbar in der Nacht!

15 Oktober 2022

Die Nächte werden länger und für Velofahrer bedeutet das vor allem eines: Es ist dunkel, wenn sie von zu Hause wegfahren und von der Arbeit nach Hause kommen.

Sichtbarkeit wird oft als Makel angesehen, doch sie rettet Leben! Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) schätzt, dass fast die Hälfte aller Unfälle vermieden werden könnten, wenn sich die Beteiligten eine Sekunde früher sehen würden.

Hier sind einige Informationen und Tipps.

Was steht im Gesetz?

Die Beleuchtung in der Nacht ist Pflicht!
Laut Gesetz sind „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden“ (Art. 30, Verkehrsregelnverordnung). Und noch genauer erklärt: „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen“ (Art. 41, Strassenverkehrsgesetz).

Der Lichtschein muss bei Nacht und klarem Wetter aus einer Entfernung von 100 m sichtbar sein!
Laut Art. 216 und 217 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen Fahrräder mindestens mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein!

E-Bikes müssen auch am Tag Licht haben!
Seit April 2022 ist ein Tagfahrlicht für alle E-Bikes, auch für Mountainbikes, Pflicht (mehr dazu hier). Das Licht kann abnehmbar sein.

Fahrräder müssen zwei Rückstrahler tragen – vorne und hinten!
Ihre leuchtende Fläche muss mindestens 10 cm2 gross sein. Nachts müssen diese Rückstrahler bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 100 m im Lichtkegel der Fernlichter eines Motorfahrzeugs sichtbar sein (Art. 178 VTS).

Auch Pedale müssen mit Rückstrahlern versehen sein – vorne und hinten!
Die leuchtende Fläche muss mindestens 5 cm2 gross sein. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und ähnliche Vorrichtungen (Art. 217 VTS).

Was passiert, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird?

Du riskierst nicht nur dein Leben, sondern auch eine Geldstrafe (definiert durch die Ordnungsbussenverordnung).

Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts : 60 Franken
Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts : 40 Franken
Fahren ohne fest angebrachte Rückstrahler: 40 Franken

Was für ein Licht soll ich nehmen ?

Mehrere Studien und Beratungen haben die besten Velolichter hervorgehoben.

  • Studie des TCS
  • Tipps von Made Visible

Die Lichtaktion von PRO VELO

Jedes Jahr sensibilisieren wir die Velofahrerinnen un Velofahrer dafür, sichtbar zu sein, um sie auf ihre eigene Sicherheit und die anderer aufmerksam zu machen.

Der 16. Tag des Lichts findet am 3. November 2022 statt!
PRO VELO Wallis wird in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei an den Bahnhöfen von Sitten und Martignach eine Sensibilisierungsaktion durchführen.

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Fahre in der Mitte des Kreisels!

17 März 2022

Am 17. März organisierte PRO VELO Valais/Wallis in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und der Stadtpolizei eine Sensibilisierungsaktion in einem stark frequentierten Kreisel der Stadt Martinach.


Der Kreisel, ein schwarzer Fleck für Radfahrer

Aus Gründen mangelnder Strassenbreite enden die Velostreifen regelmässig vor einem Kreisel. Dadurch wird die Situation für Velofahrer oft gefährlich. Denn viele Velofahrer und Autofahrer wissen nicht genau, wo sie danach fahren sollen.

Statistiken zeigen, dass Fahrradunfälle in Kreiseln besonders häufig vorkommen: Im Durchschnitt ist ein Velofahrer an fast einem Drittel der Unfälle beteiligt.


Was sagt das Gesetz?

Generell sollte sich ein Velofahrer rechts halten. In Kreiseln sieht die Verkehrsregelnverordnung jedoch eine Ausnahme vor. Ein Velofahrer kann vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen (es wird sogar sehr dringend empfohlen) (Art. 41b Abs. 3).

Der Bundesrat erinnert 2019 in seiner Antwort auf eine parlamentarische Interpellation deutlich daran.

Also, was tun?

Hier eine kleine Erinnerung in Form eines Videos:

Quelle : Made Visible, Partner der Aktion


Der Vorschlag von PRO VELO Valais/Wallis

Kreisverkehre ersetzen aus dem Grund, den Verkehr zu verflüssigen, tendenziell die Ampeln. Das Aufkommen zahlreicher zweispuriger Kreisel macht die Koexistenz noch gefährlicher.

Anstatt diese zweispurigen Kreisverkehre zu bauen, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, sollten Kreisel mit Velowegen eingeführt werden.

Beispiel aus den Niederlanden:

Quelle : Bicycle Dutch

Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung

22 Februar 2021

E-bike

Für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung gelten andere Regeln als für Fahrräder ohne elektrische Tretunterstützung. Hier sind die wichtigsten: 

“ «Motorfahrräder» sind: […] «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 0,50 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt”(Art. 18 Abs. b VTS). Ein Fahrrad mit Tretunterstützung wird in diesem Fall als „Leicht-Motorfahrrad“ bezeichnet. 

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um ein sogenanntes „Leicht-Motorfahrrad“ zu fahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerschein der Klasse M Pflicht. (Art. 5 und 6 VZV)

Es ist möglich, zwei Personen auf einem sogenannten „Leicht-Motorfahrrad“ zu befördern, sofern es richtig ausgestattet ist. (Art. 18 VTS)

“ «Motorfahrräder» sind: einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW und: elektrischem Antrieb sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt; “ (Art. 18 Abs. a und a2 VTS). Ein elektrisch unterstütztes Fahrrad wird in diesem Fall als „Motorfahrrad“ bezeichnet.

Das Fahren eines sogenannten „Motorfahrrad“ erfordert ein gelbes Nummernschild und eine Haftpflichtversicherung. (Art. 90 VZV) Außerdem besteht eine Helmpflicht (Art. 3b VRV) und ein Führerschein der Klasse M (Art. 3 und 6 VZV). 

Quellen : 

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge – VTS

Verkehrsregelnverordnung – VRV

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr – VZV

PRO VELO Schweiz

PRO VELO Genf

Debons Guérin

Kinder und Radfahren

8 Februar 2021

vélo-enfant

Für Kinder gelten bestimmte Regeln, unabhängig davon, ob sie auf einem Fahrrad transportiert werden oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Hier finden Sie die wichtigsten davon:

“Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren.” (Art. 19 Abs.1 SVG)

  • Ältere Kinder können unter Beachtung der Verkehrsregeln alleine fahren.

„Sind weder Radweg noch Radstreifen vorhanden, so dürfen Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren. Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren.“ (Art. 41 Abs.4 VRV)

“Für Tätigkeiten, namentlich Spiele, die auf einer begrenzten Fläche stattfinden, darf die für die Fussgänger bestimmte Verkehrsfläche und auf verkehrsarmen Neben­strassen (z.B. in Wohnquartieren) der gesamte Bereich der Fahrbahn benützt werden, sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden.” (Art. 50 Abs.2 VRV)  Dies gilt für Kinder.

Kinder können auf einem Mehrpersonenfahrrad wie z. B. einem Tandem oder auf einem Anhänger nur fahren, wenn sie alt genug sind, um die Pedale zu erreichen. Dies gilt auch für langsame Elektro-Tandems (25 km/h). (Art. 18 VTS, Art. 42 Abs.1 SVG). 

Radfahrer ab 16 Jahren dürfen maximal zwei Kinder auf dafür vorgesehenen Sitzen mitnehmen. Dazu gehören gekoppelte Anhänger und Lastenfahrräder, die für den Transport von Kindern ausgerüstet sind. Ein Anhänger, der an ein Lastenfahrrad gekoppelt ist, auf dem bereits zwei Kinder sitzen, kann also nur Waren transportieren.

Ein drittes Kind kann in einem Kindersitz im vorderen oder hinteren Teil des Fahrrads transportiert werden. 

Anhänger und Kindersitze können mit einem langsamen (25 km/h) oder schnellen (45 km/h) Fahrrad mit Hilfsmotor verwendet werden. (Art. 42 SVG) 

Die Beförderung einer zusätzlichen Person ist für Behinderte auf einem speziell angepassten Modell erlaubt. 

Wenn Sie sich dafür interessieren, wie es um die Beförderung von Kinderfahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln bestellt ist, schauen Sie sich bitte unseren Artikel „Kinder auf Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln“ an.

Quellen :

Verkehrsregelnverordnung – VRV

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge – VTS

Strassenverkehrsgesetz – SVG

PRO VELO Genf

PRO VELO Schweiz

Debons Guérin

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