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PRO VELO Valais/Wallis

PRO VELO Valais/Wallis

L'association de promotion du cyclisme valaisan

Aktuelle Seite: Start / Archiv für Rechtsbereich

Rechtsbereich

Mehr Veloabstellplätze bei Privatprojekten, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

10 Januar 2026

Mit der Verabschiedung der neuen Fassung des kantonalen Baugesetzes durch den Walliser Grossrat und dem Inkrafttreten des neuen Artikels 39 entwickelt sich der rechtliche Rahmen entscheidend zugunsten des Veloverkehrs. Künftig müssen alle neuen Bauprojekte Veloabstellplätze vorsehen, die den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) entsprechen. Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Wendepunkt für die Qualität der Gebäude sowie für die Förderung des Alltagslangsamverkehrs im Wallis dar.

Beispiel für nicht normgerechte Veloabstellplätze
(Bahnhof Visp nord)

Neue verbindliche Vorgaben

PRO VELO Valais/Wallis begrüsst diesen wichtigen politischen Fortschritt. Durch den ausdrücklichen Verweis auf die VSS-Normen verleiht Artikel 39 diesen nun verbindlichen Charakter für sämtliche Anforderungen an Veloabstellplätze – Anzahl der Plätze, Dimensionierung, Anordnung, Gemeinschaftsanlagen, Ausnahmen und Ersatzabgaben. Während diese Normen bisher oft nur als Empfehlungen angewendet wurden, sind sie nun rechtlich durchsetzbar. Diese Klarstellung schafft eine solide und einheitliche Grundlage auf kantonaler Ebene und stellt sicher, dass Veloabstellanlagen nach anerkannten Qualitäts- und Funktionsstandards geplant werden.

PRO VELO informiert die Fachleute der Baubranche

Um diese Entwicklung zu begleiten, hat PRO VELO Valais/Wallis eine gezielte Informationskampagne bei Architektur- und Ingenieurbüros gestartet, die im Wohnungsbau tätig sind. In diesen Tagen wird ihnen ein Schreiben zugestellt, in dem die neue Regelung vorgestellt wird, die Bedeutung der frühzeitigen Integration von Veloabstellplätzen in der Planungsphase hervorgehoben wird und aufgezeigt wird, dass es wesentlich einfacher – und effizienter – ist, diese von Beginn an einzuplanen, als sie später in ein Projekt einzufügen.

Ziel ist es, gut integrierte, funktionale und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Lösungen zu fördern und provisorische, unpraktische oder unterdimensionierte Anlagen zu vermeiden.

Zum Brief

Praktische Hilfsmittel für die richtige Umsetzung

Die Büros haben zudem den Guide Velo, das Handbuch für Veloparkierung der Schweizerischen Velokonferenz sowie den Musterleitfaden der Behörden der Stadt Sitten (auf Französisch) erhalten. Diese Unterlagen erläutern die bewährten Praktiken, die technischen Anforderungen und die wesentlichen Punkte, die bei der Planung funktionaler, sicherer und an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasster Veloabstellplätze zu beachten sind.

Eine Reaktion auf die hohe Nachfrage

Im Jahr 2026 ist die Nachfrage nach Veloabstellplätzen in der gesamten Bevölkerung hoch. Sei es für den Arbeitsweg, das Studium, die Freizeit oder alltägliche Erledigungen – immer mehr Menschen entscheiden sich für das Velo. Gut gestaltete Abstellplätze sind eine wesentliche Voraussetzung, um diese Wahl möglich und attraktiv zu machen. Sie tragen direkt zu einer nachhaltigeren Mobilität, zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs und zu einer höheren Lebensqualität im Wallis bei.

Mit dieser Reform und dem Inkrafttreten von Artikel 39 erhält der Kanton endlich ein wirksames Instrument, um das Velo vollständig in die Planung von Gebäuden und Quartieren zu integrieren. PRO VELO Valais/Wallis freut sich über diesen Fortschritt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese neuen Regeln konsequent und ambitioniert umgesetzt werden.

PRO VELO Wallis lanciert «Avocavelo»

8 Dezember 2025

Ein Netzwerk zur Stärkung der Rechte von Velofahrenden

PRO VELO Wallis freut sich, die Lancierung von Avocavelo bekanntzugeben – einem neuen Netzwerk, das Juristinnen, technische Fachpersonen und engagierte Velonutzerinnen zusammenbringt. Ziel ist es, die Rechte der Velofahrenden zu stärken, Betroffene bei Schwierigkeiten zu unterstützen und die Rolle des Velos in der öffentlichen Planung zu festigen.

Ob im Strassenverkehr, im öffentlichen Raum oder im Austausch mit Behörden – Velofahrende sind häufig mit komplexen Situationen konfrontiert: Unfälle, Versicherungsfragen, mangelhafte Infrastruktur oder Entscheidungen, die ihren Alltag beeinflussen. Avocavélo bietet juristische und strategische Unterstützung sowie fundierte Expertise im Dialog rund um Raumplanung und Mobilität.

Neben individueller Hilfe möchte das Netzwerk eine konstruktive Stimme für sichere Verkehrsbedingungen sein, gut geplante Velowege fördern und zu einem kulturellen Wandel beitragen, bei dem das Velo als nachhaltiges Verkehrsmittel selbstverständlich wird.

Mit Avocavélo setzt PRO VELO Wallis einen neuen Schritt, damit Velofahren im Kanton sicherer, einfacher und besser anerkannt wird.

➡ Möchten Sie mitwirken, Ihr Fachwissen einbringen oder das Projekt unterstützen?
Schliessen Sie sich dem Netzwerk Avocavélo an und gestalten wir gemeinsam die Mobilität von morgen

Dem Netzwerk beitreten

Vom Papierveloweg zur echten Spur: Das Wallis tritt (endlich) in die Pedale!

7 Juli 2025

PRO VELO Wallis/Valais freut sich: Das neue kantonale Zwischenfazit zur Umsetzung des Veloweggesetzes ist veröffentlicht. Kurz gesagt: Es läuft – aber gemütlich. Ein bisschen wie beim ersten Frühlingsaufstieg auf die Moosalp, wenn die Kette noch quietscht.

Der gesetzliche Rahmen steht… jetzt fehlen nur noch die Wege!

2018 sagten 74% der Schweizer StimmbürgerInnen Ja zu mehr Velowege. Seit zweieinhalb Jahren sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2027 sichere und attraktive Velowegnetze zu planen. Und tatsächlich: Der Kanton Wallis zählt heute zu den Vorreitern, wenn es um gesetzliche Grundlagen für den Alltagsveloverkehr geht. Mit einer eigenen kantonalen Gesetzgebung für den alltäglichen Veloverkehr hat das Wallis frühzeitig die Weichen gestellt. Dank der Lancierung einer kantonalen Initiative konnte das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr gezielt ausgestaltet werden – und damit gehört das Wallis zu den ersten Kantonen, die diesen Schritt gemacht haben.

Bevor jedoch die Sektkorken knallen: Bislang existieren die schönen Velowege vor allem auf dem Papier. Auf den Strassen dominiert weiterhin das Auto klar vor dem Velo. Dabei schreibt das Bundesgesetz vor, dass die Velonetze bis spätestens 2042 umgesetzt sein müssen. Klingt nach viel Zeit – doch das Wallis hat Erfahrung darin, Projekte in die Länge zu ziehen: Man denke nur an die Oberwalliser Autobahn, geplant seit 1960 und bis heute nicht vollendet. Manchmal wird aus Walliser Gelassenheit schnell Stillstand — und genau das gilt es jetzt zu vermeiden.

Politischer Wille und kommunaler Einsatz gefragt

PRO VELO Wallis/Valais heisst den neuen Chef der Dienststelle für Mobilität, Herrn Sylvain Dumoulin, herzlich willkommen und freut sich auf die Zusammenarbeit. Gleichzeitig ergeht ein klarer Aufruf an die Gemeinden: Bitte das Velo nicht länger als Freizeitspielzeug abtun! Es braucht lokale Velostrategien, ein feinmaschiges Netz, passende Veloabstellplätze und angepasste Gemeindereglemente.

Das Velo ist mehr als ein Hobby – es ist ein Verkehrsmittel. PRO VELO bleibt am Lenker und schaut weiterhin genau hin. Die Grundlagen sind gelegt, jetzt müssen konkrete Wege folgen.

Zum Bericht
Zu unserer Medienmitteilung


In den Medien:

  • Le Nouvelliste: „Développement du réseau de voies cyclables: Pro Vélo Valais salue des avancées“
  • Radio Chablais: „Bilan de l’application de la loi fédérale sur les voies cyclables en Valais“
  • Canal 9: „Les pistes cyclables sur la bonne voie“
  • Rhône FM: l’interview (min. 3:30) / „Le développement des voies cyclables suisses tient la cadence“
  • Walliser Bote: „Wallis nimmt bei der Umsetzung des Veloweggesetzes eine Pionierrole ein“.
  • Walliser Zeitung: „Wichtiger Meilenstein erreicht – doch der Weg ist noch lang“
  • Kanal9: Tagesjournal, Min. 5:56


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Was tun bei einem Unfall?

9 Dezember 2023

Sie haben einen Unfall und wissen nicht, was Sie tun sollen? Wir helfen Ihnen!

ZUM ZEITPUNKT DES UNFALLS

  1. Alarmieren: Rufen Sie die Polizei (bei Personenschäden oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten), verlangen Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten.
  2. Sachschäden: Notieren Sie das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, füllen Sie ein Europäisches Unfallprotokoll aus.
  3. Anzeige erstatten: auch nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der Schuldfrage.
Eine Anzeige kann bis zu drei Monate nach dem Unfall erstattet werden. Nehmen Sie sich unbedingt Zeit zum Nachdenken, unabhängig von der Meinung der Polizei!



NACH DEM UNFALL

  1. Bei Schmerzen einen Arzt aufsuchen (auch wenn sie nach dem Schockzustand auftreten). Lassen Sie sich ein ärztliches Zeugnis ausstellen und dokumentieren Sie die Verletzungen.
  2. Bei nicht eindeutig geklärter Schuldfrage schriftlich den Polizeibericht bei der Kantonspolizei anfordern.
  3. Bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine vollständige Haftungsanerkennung beantragen (wenn der Unfallverursacher die volle Verantwortung trägt).
  4. Den Unfall melden: Arbeitgeber, Unfallversicherung oder ggf. Krankenkasse oder RAV.
  5. Schäden/Positionen für die Versicherung auflisten (Fahrzeug, Erwerbsausfall, Hilfe usw.), Belege aufbewahren.
  6. RoadCross und PRO VELO Valais/Wallis kontaktieren.

BRAUCHEN SIE HILFE?

KONTAKTIEREN SIE UNS!

ROADCROSS
PRO VELO



In Zusammenarbeit mit :

Sei sichtbar in der Nacht!

15 Oktober 2022

Die Nächte werden länger und für Velofahrer bedeutet das vor allem eines: Es ist dunkel, wenn sie von zu Hause wegfahren und von der Arbeit nach Hause kommen.

Sichtbarkeit wird oft als Makel angesehen, doch sie rettet Leben! Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) schätzt, dass fast die Hälfte aller Unfälle vermieden werden könnten, wenn sich die Beteiligten eine Sekunde früher sehen würden.

Hier sind einige Informationen und Tipps.

Was steht im Gesetz?

Die Beleuchtung in der Nacht ist Pflicht!
Laut Gesetz sind „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden“ (Art. 30, Verkehrsregelnverordnung). Und noch genauer erklärt: „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen“ (Art. 41, Strassenverkehrsgesetz).

Der Lichtschein muss bei Nacht und klarem Wetter aus einer Entfernung von 100 m sichtbar sein!
Laut Art. 216 und 217 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen Fahrräder mindestens mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein!

E-Bikes müssen auch am Tag Licht haben!
Seit April 2022 ist ein Tagfahrlicht für alle E-Bikes, auch für Mountainbikes, Pflicht (mehr dazu hier). Das Licht kann abnehmbar sein.

Fahrräder müssen zwei Rückstrahler tragen – vorne und hinten!
Ihre leuchtende Fläche muss mindestens 10 cm2 gross sein. Nachts müssen diese Rückstrahler bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 100 m im Lichtkegel der Fernlichter eines Motorfahrzeugs sichtbar sein (Art. 178 VTS).

Auch Pedale müssen mit Rückstrahlern versehen sein – vorne und hinten!
Die leuchtende Fläche muss mindestens 5 cm2 gross sein. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und ähnliche Vorrichtungen (Art. 217 VTS).

Was passiert, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird?

Du riskierst nicht nur dein Leben, sondern auch eine Geldstrafe (definiert durch die Ordnungsbussenverordnung).

Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts : 60 Franken
Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts : 40 Franken
Fahren ohne fest angebrachte Rückstrahler: 40 Franken

Was für ein Licht soll ich nehmen ?

Mehrere Studien und Beratungen haben die besten Velolichter hervorgehoben.

  • Studie des TCS
  • Tipps von Made Visible

Die Lichtaktion von PRO VELO

Jedes Jahr sensibilisieren wir die Velofahrerinnen un Velofahrer dafür, sichtbar zu sein, um sie auf ihre eigene Sicherheit und die anderer aufmerksam zu machen.

Der 16. Tag des Lichts findet am 3. November 2022 statt!
PRO VELO Wallis wird in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei an den Bahnhöfen von Sitten und Martignach eine Sensibilisierungsaktion durchführen.

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Fahre in der Mitte des Kreisels!

17 März 2022

Am 17. März organisierte PRO VELO Valais/Wallis in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und der Stadtpolizei eine Sensibilisierungsaktion in einem stark frequentierten Kreisel der Stadt Martinach.


Der Kreisel, ein schwarzer Fleck für Radfahrer

Aus Gründen mangelnder Strassenbreite enden die Velostreifen regelmässig vor einem Kreisel. Dadurch wird die Situation für Velofahrer oft gefährlich. Denn viele Velofahrer und Autofahrer wissen nicht genau, wo sie danach fahren sollen.

Statistiken zeigen, dass Fahrradunfälle in Kreiseln besonders häufig vorkommen: Im Durchschnitt ist ein Velofahrer an fast einem Drittel der Unfälle beteiligt.


Was sagt das Gesetz?

Generell sollte sich ein Velofahrer rechts halten. In Kreiseln sieht die Verkehrsregelnverordnung jedoch eine Ausnahme vor. Ein Velofahrer kann vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen (es wird sogar sehr dringend empfohlen) (Art. 41b Abs. 3).

Der Bundesrat erinnert 2019 in seiner Antwort auf eine parlamentarische Interpellation deutlich daran.

Also, was tun?

Hier eine kleine Erinnerung in Form eines Videos:

Quelle : Made Visible, Partner der Aktion


Der Vorschlag von PRO VELO Valais/Wallis

Kreisverkehre ersetzen aus dem Grund, den Verkehr zu verflüssigen, tendenziell die Ampeln. Das Aufkommen zahlreicher zweispuriger Kreisel macht die Koexistenz noch gefährlicher.

Anstatt diese zweispurigen Kreisverkehre zu bauen, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, sollten Kreisel mit Velowegen eingeführt werden.

Beispiel aus den Niederlanden:

Quelle : Bicycle Dutch
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