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PRO VELO Valais/Wallis

PRO VELO Valais/Wallis

L'association de promotion du cyclisme valaisan

Aktuelle Seite: Start / Archiv für Rechtsbereich

Rechtsbereich

FAQ: Die häufigsten Vorurteile über Velofahrende

25 Januar 2026

Wissen rund um den Langsamverkehr und Mobilität im Allgemeinen ist oft kontraintuitiv. Hier sind einige Vorurteile, die wir (viel zu) oft hören.

Diese Liste ist nicht abschliessend. Kennst du weitere? Kontaktiere uns. Oder besuche die Seite Cycling fallacies.

Warum gibt es Vorurteile gegenüber Velofahrenden?

Sie sind das Ergebnis einer Mischung aus Sozialpsychologie, Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum und einer tief verankerten Verkehrskultur. Ein Erklärungsversuch.

1. Kognitive Verzerrungen

  • Bestätigungsfehler: Automobilistinnen und Automobilisten, die erwarten, dass sich Velofahrende schlecht verhalten, nehmen Verstösse von Velofahrenden stärker wahr, während sie jene von Autofahrenden ignorieren oder verharmlosen (z. B. leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht ganz eingehaltene Stopps, Telefonieren am Steuer …).. 
  • Sichtbarkeitsverzerrung: Eine Velofahrerin oder ein Velofahrer, die oder der in der falschen Richtung fährt oder bei Rot über die Ampel fährt, zieht mehr Aufmerksamkeit auf sich als zehn Autos, die die Höchstgeschwindigkeit leicht überschreiten.

2. Die dominierende Autokultur

Im Wallis ist das Auto die soziale Norm. Alles, was sie infrage stellt – Fussgänger:innen, öffentlicher Verkehr, Velofahrende – wird als Hindernis oder als Verletzung der etablierten Ordnung wahrgenommen. Dies ist ein wissenschaftliches Konzept, das als Motornormativität bezeichnet wird (mehr dazu hier).

3. Nutzungskonflikt

Velofahrende teilen den Strassenraum mit Fussgänger:innen, Autofahrenden und dem öffentlichen Verkehr. Sie werden als störend wahrgenommen, da sie überall sichtbar sind, aber keinen wirklich für sie vorgesehenen Raum haben.

4. Mangelndes Wissen

  • Viele Autofahrende sind noch nie in der Stadt oder auf Bergstrassen Velo gefahren. Sie kennen die realen Einschränkungen nicht, wie physische Gefahren, zu dichtes Überholen oder das Missachten von Vorfahrtsregeln.
  • Manchmal fehlt sogar das Wissen über grundlegende Regeln. Zum Beispiel:
    • Velofahrende dürfen rechts an einer Autokolonne vorbeifahren.
    • Bei diesem Signal darf man trotz roter Ampel abbiegen, da die Ampel dann wie eine Vortrittregel gilt:

„Velofahrende halten sich nicht an die Verkehrsregeln“

Dies ist wohl die häufigste Kritik, die man viel unter Beiträgen zum Veloverkehr findet. Aber stimmt das wirklich, oder ist es nur eine subjektive Wahrnehmung?

1. Was die Studien zeigen

Die verfügbaren Daten zeigen alle dasselbe: Velofahrende halten sich überwiegend an die Regeln – und nicht weniger als Autofahrende.

Eine 2019 von der dänischen Regierung in Auftrag gegebene Studie, basierend auf Videoaufnahmen von 28’579 Velofahrenden an Kreuzungen, zeigt, dass nur 4,9 % der Velofahrenden gegen die Verkehrsregeln verstossen, wenn sie auf einem Veloweg unterwegs sind. Ohne Veloweg steigt dieser Wert auf 14 %. Kleine Städte ohne gut ausgebaute Veloinfrastruktur weisen deutlich mehr Verstösse auf als Städte mit guter Ausstattung.

Parallel dazu hat die dänische Strassenverwaltung gezeigt, dass fast zwei Drittel der Autofahrenden regelmässig gegen das Gesetz verstossen, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen die häufigste Verletzung sind.

Eine Studie des Florida Department of Transportation verfolgte 100 Velofahrende, die mit GPS und Kameras ausgestattet waren, über mehr als 2’000 Stunden. Die Velofahrenden hielten sich tagsüber zu 88 % und nachts zu 87 % an die Gesetze, während die Autofahrenden, die mit ihnen interagierten, nur in 85 % der Fälle regelkonform waren.

In London hat Transport for London 7’502 Velofahrende an fünf grossen Kreuzungen während der Hauptverkehrszeiten beobachtet. Nur 16 % missachteten an mindestens einer der beobachteten Stellen eine rote Ampel, was bedeutet, dass 84 % die Ampeln respektierten.

2. Die Infrastruktur verändert das Verhalten

All diese Studien zeigen, dass die Einhaltung der Regeln stark von der Qualität der Infrastruktur abhängt.

In Dänemark steigt der Anteil der Verstösse von 4,9 % auf Velowegen auf 14 % ohne Infrastruktur. Verhaltensweisen, die als «illegal» wahrgenommen werden, sind oft eine Anpassung an eine schlecht gestaltete Umgebung.

3. Velofahrende verletzen Regeln hauptsächlich, um sich zu schützen.

Zwei bedeutende akademische Studien zeigen, dass Velofahrende gegen eine Regel in der Regel nicht aus Leichtsinn verstossen.

Die Studie „Scofflaw Bicycling: Illegal But Rational“ (University of Colorado / Nebraska, 2017) zeigt, dass Velofahrende gegen die Verkehrsregeln verstossen, um ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen oder ihre Energie zu sparen.

Die Studie „Safer Cycling Study“ der University of Sydney (2014), durchgeführt mit 2’000 Velofahrenden, kommt zum gleichen Ergebnis: Trottoirs, rote Ampeln oder Umwege sind meistens Sicherheitsstrategien.

4. Die tatsächliche Gefährdung ist eine ganz andere.

Man konzentriert sich auf die kleinen, sichtbaren Verstösse der Velofahrenden, doch fast alle Todesfälle werden durch motorisierte Fahrzeuge verursacht.

In der Schweiz haben 2023 Autofahrende 23 Personen auf Fussgängerstreifen getötet. In Frankreich werden 99,8 % der getöteten Fussgänger von motorisierten Verkehrsteilnehmenden verursacht.

Zum Artikel von UVEMA, Uni Lausanne (auf franz.)

Dieses Wahrnehmungsgefälle wird in diesem Video gut veranschaulicht:

Video Carspiracy

5. Was man sieht verfälscht unser Urteil.

Man sieht leicht eine Velofahrerin oder einen Velofahrer mit Kopfhörern, auf dem Trottoir oder eine Ampel mit rot überqueren.
Deutlich weniger sieht man die Autofahrerin oder den Autofahrer, die oder der aufs Handy schaut, zu schnell fährt oder ein Velo zu knapp überholt.

6. Die meisten Velofahrenden kennen die Verkehrsregeln

Die Mehrheit der Velofahrenden sind ebenfalls Autofahrende. In der Schweiz besitzen fast 95 % der E-Bike-Nutzenden einen Führerschein.

Andererseits kennen viele Nicht-Velofahrende wichtige Regeln für Velos nicht: 69 % wissen nicht, dass Velofahrende bei rot rechts abbiegen dürfen, und 56 % kennen die Empfehlung, sich in Kreiseln in der Mitte zu positionieren (Studie „Les carrefours à vélo“, OUVEMA, p.24-25).

7. Der Mythos des rücksichtsvollen Autofahrenden

Motorisierte Verstösse sind massiv und gut dokumentiert, insbesondere in Bezug auf Geschwindigkeit, Alkohol und Handynutzung.

Zum Beispiel zeigt das BFU, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz sehr verbreitet sind:

Zum Artikel (auf franz.)

Zusammenfassend
Velofahrende halten sich nicht weniger an die Verkehrsregeln als andere Verkehrsteilnehmende. Ihre Verstösse sind sichtbarer und stärker kritisiert, aber deutlich weniger gefährlich. Und wenn sie von den Regeln abweichen, geschieht dies meist, um sich im auto-dominierten Verkehr zu schützen.


„Velowege werden von den Autofahrenden finanziert.“

Velofahrenden wird oft vorgeworfen, keine Steuern zu zahlen. Dann wird auf die Autobahnvignette, die Treibstoffsteuern oder die Fahrzeugsteuern verwiesen.

Aber warum eigentlich? Hier einige Fakten.

  • Autobahnvignette: Wie der Name sagt, dient diese Vignette zur Finanzierung der Nationalstrassen (hauptsächlich Autobahnen). Laut Bundesamt für Raumentwicklung werden die daraus resultierenden 365 Millionen Franken vollständig für die Nationalstrassen verwendet, auf denen keine Velos unterwegs sind.
  • Treibstoffsteuern: Ein Fahrzeug, das keinen Treibstoff verwendet, unterliegt logischerweise auch keiner Treibstoffsteuer.
  • Fahrzeugsteuern: Diese sind an die Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs gebunden. Schnell-E-Bikes zahlen beispielsweise Steuern, ebenso wie Töffs.

Eine wenig passende Kategorisierung

Über diese Fakten hinaus sind die meisten Velofahrenden auch Autofahrende. Daher ergibt es keinen Sinn, eine Person doppelt zu besteuern. Nach derselben Logik müsste man ein Bezahlsystem à la carte einführen, abhängig vom Fahrzeug, der befahrenen Strasse und dem verwendeten Treibstoff. Es wird deutlich, dass dies unsinnig und praktisch nicht umsetzbar ist.

Eine umfassendere Perspektive einnehmen

Im Allgemeinen bringt Velofahren der Gesellschaft Geld ein, während Autofahren Kosten verursacht.

Laut den neuesten Zahlen des Bundesamts für Raumentwicklung ARE kostet der motorisierte Individualverkehr in der Schweiz die Gesellschaft 15’727 Millionen Franken pro Jahr (Zahlen 2021). Jedes Mal, wenn man sein Auto benutzt, „subventioniert“ die Gesellschaft dies mit 28 Rappen pro Kilometer.

Velofahren ist genau das Gegenteil. Das zeigt eine Studie im Benelux-Raum: Jeder mit dem Velo zurückgelegte Kilometer bringt der Gesellschaft über einen Euro ein, während jeder mit dem Auto gefahrene Kilometer sie etwa einen Euro kostet.

Ein weiteres Beispiel: Laut Stein van Oosteren, Autor des Buches „Pourquoi pas le vélo?“, investieren die Niederlande jährlich 500 Millionen Euro in ihre Veloinfrastruktur und schätzen, dass dies zu Einsparungen im Gesundheitswesen von 19 Milliarden Euro pro Jahr führt – das entspricht 3 % des BIP.


„Velofahrende sollten einen speziellen Führerschein machen.“

Bisher gibt es keinen Grund für die Einführung eines speziellen Führerscheins für Velofahrende, weil:

  • Das Velo ist ein Fahrzeug, das denselben Regeln wie das Auto unterliegt. Das Fahren eines Velos setzt also die Kenntnis der Verkehrsregeln voraus, und Verstösse sind strafbar.
  • Es ist nicht bewiesen, dass Velofahrende häufiger gegen Regeln verstossen als Autofahrende und deshalb eine spezielle Ausbildung benötigen würden (siehe oben den Abschnitt „Velofahrende halten sich nicht an die Verkehrsregeln“). Zudem sind Velofahrende selten verantwortlich für Unfälle, an denen sie beteiligt sind: Statistiken zeigen, dass schwere Unfälle mit Velos oft von Autofahrenden verursacht werden.
  • Die meisten Velofahrenden (ca. 95 %) sind auch Autofahrende und kennen daher die Verkehrsregeln, da sie im Besitz eines Führerscheins sind.
  • Eine bessere Sensibilisierung – auch der Autofahrenden – ist weitaus wirksamer als die Einführung eines speziellen Führerscheins. PRO VELO Wallis führt regelmässig Sensibilisierungskampagnen durch und bietet Velokurse an.

„Es ist an der Zeit, eine Vignette für Velos wieder einzuführen“

Im März 2025 reichte eine SVP-Nationalrätin aus Zürich eine Motion im Bundesparlament ein, in der gefordert wird, eine Velovignette wieder einzuführen, um einen Teil der Strasseninfrastruktur, insbesondere Velowege, zu finanzieren. Dies löste heftige Debatten aus.

Die Wahrheit über die frühere Velovignette

Der Begriff „wieder einführen“ wirft die Frage auf: Wurden Velowege in der Vergangenheit tatsächlich schon über eine Vignette finanziert?

Nein. Die Velovignette wurde 1894 in der Schweiz eingeführt (ja, das ist sehr, sehr lange her). Ursprünglich handelte es sich um ein Metallschild, um Velos zu identifizieren und eine Steuer zu erheben. Im Laufe der Zeit entwickelte sie sich und diente ab 1946 als Nachweis einer Haftpflichtversicherung, was bis zu ihrer Abschaffung 2012 ihre Hauptfunktion blieb.

Die Vignette, wie wir sie früher kannten, hat also niemals Velowege finanziert!

Ein unbegründetes Gefühl der Ungerechtigkeit

EEinige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

  • Die Treibstoffsteuern und die Autobahnvignette finanzieren die Nationalstrassen – dort, wo man nie Velowege finden wird.
  • Die kantonalen und kommunalen Strassen, auf denen man manchmal Velowege vorfindet, werden durch Steuern finanziert, die alle bezahlen (ja, Velofahrende sind Menschen wie alle anderen und werden genauso besteuert).
  • Teuer ist der Bau von Autobahnen – das weiss man besonders im Wallis. Ein Meter Autobahn kostet etwa 145 Mal mehr als ein Meter Veloweg. Wenn man also meint, man würde zu viel bezahlen, sollte man eher Velowege zu bauen.
  • Würde man eine Velovignette einführen, würde sie, gerechnet auf den Preis der Autobahnvignette, nur 28 Rappen pro Jahr kosten. Das zeigt, wie absurd eine solche Vignette wäre.

„Weniger Autos in den Stadtzentren bedeuten den Tod für unsere Einzelhändler“

Manchmal müssen Geschäfte schliessen. So bedauerlich das auch ist, gehört es zur harten Realität der Marktwirtschaft. Doch ist wirklich die Stadtplanung schuld, die Veloverkehr Platz einräumt?

Ein komplexes und vielschichtiges Thema

Die Schliessung eines Geschäfts lässt sich oft durch mehrere Faktoren erklären:

  • Onlinehandel: In unserer modernen Welt kaufen wir oft online, weil es bequem ist. Das geht zulasten der lokalen Geschäfte.
  • Hohe Mieten: Die Mieten in den Stadtzentren sind häufig hoch, was sich stark auf die Betriebskosten auswirkt.
  • Konkurrenz durch grosse Einkaufszentren: Es ist zwar einfacher, alle Einkäufe auf einmal zu erledigen, ohne den Aufwand, die lokalen Händler aufzusuchen.
  • Selbstverstärkende Ladenleerstände: Wenn mehrere Geschäfte in derselben Strasse schliessen, sinkt der Kundenfluss noch stärker, was den verbleibenden Geschäften zusätzlichen Druck macht. Ein echtes Dominoeffekt: weniger Läden = weniger Besucher = noch mehr Schliessungen.

Die Vorstellung des umgekehrten Szenarios

Langsamveerkehr (und Stadtplanung im weiteren Sinne) sind nicht die Ursache für die Schliessungen kleiner Geschäfte.

Zum einen, weil es sich eher um einen Volksmythos handelt, der sowohl wissenschaftlich als auch empirisch in zahlreichen Städten widerlegt wurde.

Zum Artikel Cycling fallacies

Zum anderen: Stellen wir uns das umgekehrte Szenario vor – eine Altstadt mit vielen Autos und Parkplätzen direkt vor jedem Geschäft. Wenn in einem „idealen“ Szenario jeder Parkplatz zwei Personen bringt, jedes Geschäft zwei Parkplätze hat und jeder Kunde im Schnitt 15 Minuten im Laden verbringt, kommt das Geschäft auf etwa 16 Besucher pro Stunde.

Das ist ein kaum vorstellbares und wenig wünschenswertes Szenario, da es massive Probleme bei Logistik, Umweltverschmutzung und Lebensqualität verursachen würde. Viel besser ist eine lebendige Fussgängerzone, die zahlreiche Passanten anzieht – darunter auch Velofahrende.


„Im Winter soll man nicht velofahren“

Laut einer Studie der Hochschule Luzern fahren fast drei Viertel der Velofahrenden, die am häufigsten zur Arbeit oder Ausbildung pendeln, auch bei ungünstigen Wetterbedingungen mit dem Velo. Ebenso zeigt die Studie, dass die Zufriedenheit mit der Veloinfrastruktur ein entscheidender Faktor ist. Während mangelhafte Infrastruktur im Sommer fast als akzeptables Übel gilt, wird sie im Winter zu einem kritischen Problem.

Diese Behauptung beruht also schlicht auf Gewohnheit und veralteten Denkweisen!

Die Velowege 1–2 Tage nach Schneefällen freizumachen, ist eine politische Entscheidung. In Kopenhagen zum Beispiel werden die Velowege zuerst geräumt, und die Stadt hat massiv in spezialisierte Schneeräumfahrzeuge investiert. Ab 2012 stieg das Budget für die Schneeräumung der Velowege um 2 Millionen DKK pro Jahr (ca. 270 000 €). (Quelle).


„In puncto Gesetzestreue wird häufig mit zweierlei Mass gemessen.“

Laut Gesetz ist das Velo ein Fahrzeug, das denselben Vorschriften wie das Auto unterliegt. Velofahrende unterliegen daher ebenfalls der Ordnungsbussenverordnung.

Dort sind die möglichen Verstösse aufgelistet, zum Beispiel:

Bei Rot über die Ampel fahrenCHF 60.-
Nicht vollständig bei einem Stoppschild anhaltenCHF 30.-
Auf dem Trottoir fahrenCHF 40.-
In Fussgängerzonen fahrenCHF 30.-
Den Veloweg oder Velostreifen nicht benutzen (falls vorhanden)CHF 30.-
Die Vorfahrt an einem Fussgängerstreifen nicht gewährenCHF 40.-
Den Lenker vollständig loslassenCHF 20.-
Ohne Licht auf einer beleuchteten Strasse bei Nacht fahrenCHF 40.-
Bei Nacht auf einer dunklen, unbeleuchteten Strasse ohne Licht fahrenCHF 60.-
Ohne Klingel fahren (bei E-Bikes und Mofas)CHF 20.-
Ohne Rückspiegel fahren (bei E-Bikes und Mofas)CHF 20.-
Keinen Helm tragen (bei E-Bikes und Mofas)CHF 30.

Da das Velo ebenfalls ein Fahrzeug ist, unterliegt es denselben Regeln wie alle anderen Fahrzeuge!



Mehr Veloabstellplätze bei Privatprojekten, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

10 Januar 2026

Mit der Verabschiedung der neuen Fassung des kantonalen Baugesetzes durch den Walliser Grossrat und dem Inkrafttreten des neuen Artikels 39 entwickelt sich der rechtliche Rahmen entscheidend zugunsten des Veloverkehrs. Künftig müssen alle neuen Bauprojekte Veloabstellplätze vorsehen, die den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) entsprechen. Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Wendepunkt für die Qualität der Gebäude sowie für die Förderung des Alltagslangsamverkehrs im Wallis dar.

Beispiel für nicht normgerechte Veloabstellplätze
(Bahnhof Visp nord)

Neue verbindliche Vorgaben

PRO VELO Valais/Wallis begrüsst diesen wichtigen politischen Fortschritt. Durch den ausdrücklichen Verweis auf die VSS-Normen verleiht Artikel 39 diesen nun verbindlichen Charakter für sämtliche Anforderungen an Veloabstellplätze – Anzahl der Plätze, Dimensionierung, Anordnung, Gemeinschaftsanlagen, Ausnahmen und Ersatzabgaben. Während diese Normen bisher oft nur als Empfehlungen angewendet wurden, sind sie nun rechtlich durchsetzbar. Diese Klarstellung schafft eine solide und einheitliche Grundlage auf kantonaler Ebene und stellt sicher, dass Veloabstellanlagen nach anerkannten Qualitäts- und Funktionsstandards geplant werden.

PRO VELO informiert die Fachleute der Baubranche

Um diese Entwicklung zu begleiten, hat PRO VELO Valais/Wallis eine gezielte Informationskampagne bei Architektur- und Ingenieurbüros gestartet, die im Wohnungsbau tätig sind. In diesen Tagen wird ihnen ein Schreiben zugestellt, in dem die neue Regelung vorgestellt wird, die Bedeutung der frühzeitigen Integration von Veloabstellplätzen in der Planungsphase hervorgehoben wird und aufgezeigt wird, dass es wesentlich einfacher – und effizienter – ist, diese von Beginn an einzuplanen, als sie später in ein Projekt einzufügen.

Ziel ist es, gut integrierte, funktionale und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Lösungen zu fördern und provisorische, unpraktische oder unterdimensionierte Anlagen zu vermeiden.

Zum Brief

Praktische Hilfsmittel für die richtige Umsetzung

Die Büros haben zudem den Guide Velo, das Handbuch für Veloparkierung der Schweizerischen Velokonferenz sowie den Musterleitfaden der Behörden der Stadt Sitten (auf Französisch) erhalten. Diese Unterlagen erläutern die bewährten Praktiken, die technischen Anforderungen und die wesentlichen Punkte, die bei der Planung funktionaler, sicherer und an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasster Veloabstellplätze zu beachten sind.

Eine Reaktion auf die hohe Nachfrage

Im Jahr 2026 ist die Nachfrage nach Veloabstellplätzen in der gesamten Bevölkerung hoch. Sei es für den Arbeitsweg, das Studium, die Freizeit oder alltägliche Erledigungen – immer mehr Menschen entscheiden sich für das Velo. Gut gestaltete Abstellplätze sind eine wesentliche Voraussetzung, um diese Wahl möglich und attraktiv zu machen. Sie tragen direkt zu einer nachhaltigeren Mobilität, zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs und zu einer höheren Lebensqualität im Wallis bei.

Mit dieser Reform und dem Inkrafttreten von Artikel 39 erhält der Kanton endlich ein wirksames Instrument, um das Velo vollständig in die Planung von Gebäuden und Quartieren zu integrieren. PRO VELO Valais/Wallis freut sich über diesen Fortschritt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese neuen Regeln konsequent und ambitioniert umgesetzt werden.

PRO VELO Wallis lanciert «Avocavelo»

8 Dezember 2025

Ein Netzwerk zur Stärkung der Rechte von Velofahrenden

PRO VELO Wallis freut sich, die Lancierung von Avocavelo bekanntzugeben – einem neuen Netzwerk, das Juristinnen, technische Fachpersonen und engagierte Velonutzerinnen zusammenbringt. Ziel ist es, die Rechte der Velofahrenden zu stärken, Betroffene bei Schwierigkeiten zu unterstützen und die Rolle des Velos in der öffentlichen Planung zu festigen.

Ob im Strassenverkehr, im öffentlichen Raum oder im Austausch mit Behörden – Velofahrende sind häufig mit komplexen Situationen konfrontiert: Unfälle, Versicherungsfragen, mangelhafte Infrastruktur oder Entscheidungen, die ihren Alltag beeinflussen. Avocavélo bietet juristische und strategische Unterstützung sowie fundierte Expertise im Dialog rund um Raumplanung und Mobilität.

Neben individueller Hilfe möchte das Netzwerk eine konstruktive Stimme für sichere Verkehrsbedingungen sein, gut geplante Velowege fördern und zu einem kulturellen Wandel beitragen, bei dem das Velo als nachhaltiges Verkehrsmittel selbstverständlich wird.

Mit Avocavélo setzt PRO VELO Wallis einen neuen Schritt, damit Velofahren im Kanton sicherer, einfacher und besser anerkannt wird.

➡ Möchten Sie mitwirken, Ihr Fachwissen einbringen oder das Projekt unterstützen?
Schliessen Sie sich dem Netzwerk Avocavélo an und gestalten wir gemeinsam die Mobilität von morgen

Dem Netzwerk beitreten

Vom Papierveloweg zur echten Spur: Das Wallis tritt (endlich) in die Pedale!

7 Juli 2025

PRO VELO Wallis/Valais freut sich: Das neue kantonale Zwischenfazit zur Umsetzung des Veloweggesetzes ist veröffentlicht. Kurz gesagt: Es läuft – aber gemütlich. Ein bisschen wie beim ersten Frühlingsaufstieg auf die Moosalp, wenn die Kette noch quietscht.

Der gesetzliche Rahmen steht… jetzt fehlen nur noch die Wege!

2018 sagten 74% der Schweizer StimmbürgerInnen Ja zu mehr Velowege. Seit zweieinhalb Jahren sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2027 sichere und attraktive Velowegnetze zu planen. Und tatsächlich: Der Kanton Wallis zählt heute zu den Vorreitern, wenn es um gesetzliche Grundlagen für den Alltagsveloverkehr geht. Mit einer eigenen kantonalen Gesetzgebung für den alltäglichen Veloverkehr hat das Wallis frühzeitig die Weichen gestellt. Dank der Lancierung einer kantonalen Initiative konnte das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr gezielt ausgestaltet werden – und damit gehört das Wallis zu den ersten Kantonen, die diesen Schritt gemacht haben.

Bevor jedoch die Sektkorken knallen: Bislang existieren die schönen Velowege vor allem auf dem Papier. Auf den Strassen dominiert weiterhin das Auto klar vor dem Velo. Dabei schreibt das Bundesgesetz vor, dass die Velonetze bis spätestens 2042 umgesetzt sein müssen. Klingt nach viel Zeit – doch das Wallis hat Erfahrung darin, Projekte in die Länge zu ziehen: Man denke nur an die Oberwalliser Autobahn, geplant seit 1960 und bis heute nicht vollendet. Manchmal wird aus Walliser Gelassenheit schnell Stillstand — und genau das gilt es jetzt zu vermeiden.

Politischer Wille und kommunaler Einsatz gefragt

PRO VELO Wallis/Valais heisst den neuen Chef der Dienststelle für Mobilität, Herrn Sylvain Dumoulin, herzlich willkommen und freut sich auf die Zusammenarbeit. Gleichzeitig ergeht ein klarer Aufruf an die Gemeinden: Bitte das Velo nicht länger als Freizeitspielzeug abtun! Es braucht lokale Velostrategien, ein feinmaschiges Netz, passende Veloabstellplätze und angepasste Gemeindereglemente.

Das Velo ist mehr als ein Hobby – es ist ein Verkehrsmittel. PRO VELO bleibt am Lenker und schaut weiterhin genau hin. Die Grundlagen sind gelegt, jetzt müssen konkrete Wege folgen.

Zum Bericht
Zu unserer Medienmitteilung


In den Medien:

  • Le Nouvelliste: „Développement du réseau de voies cyclables: Pro Vélo Valais salue des avancées“
  • Radio Chablais: „Bilan de l’application de la loi fédérale sur les voies cyclables en Valais“
  • Canal 9: „Les pistes cyclables sur la bonne voie“
  • Rhône FM: l’interview (min. 3:30) / „Le développement des voies cyclables suisses tient la cadence“
  • Walliser Bote: „Wallis nimmt bei der Umsetzung des Veloweggesetzes eine Pionierrole ein“.
  • Walliser Zeitung: „Wichtiger Meilenstein erreicht – doch der Weg ist noch lang“
  • Kanal9: Tagesjournal, Min. 5:56


Komm und mach mit!

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–
UNSERE WIRKUNG IST KANTONAL

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und dü gsesch dä, wiär sii geil!

Was tun bei einem Unfall?

9 Dezember 2023

Sie haben einen Unfall und wissen nicht, was Sie tun sollen? Wir helfen Ihnen!

ZUM ZEITPUNKT DES UNFALLS

  1. Alarmieren: Rufen Sie die Polizei (bei Personenschäden oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten), verlangen Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten.
  2. Sachschäden: Notieren Sie das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, füllen Sie ein Europäisches Unfallprotokoll aus.
  3. Anzeige erstatten: auch nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der Schuldfrage.
Eine Anzeige kann bis zu drei Monate nach dem Unfall erstattet werden. Nehmen Sie sich unbedingt Zeit zum Nachdenken, unabhängig von der Meinung der Polizei!



NACH DEM UNFALL

  1. Bei Schmerzen einen Arzt aufsuchen (auch wenn sie nach dem Schockzustand auftreten). Lassen Sie sich ein ärztliches Zeugnis ausstellen und dokumentieren Sie die Verletzungen.
  2. Bei nicht eindeutig geklärter Schuldfrage schriftlich den Polizeibericht bei der Kantonspolizei anfordern.
  3. Bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine vollständige Haftungsanerkennung beantragen (wenn der Unfallverursacher die volle Verantwortung trägt).
  4. Den Unfall melden: Arbeitgeber, Unfallversicherung oder ggf. Krankenkasse oder RAV.
  5. Schäden/Positionen für die Versicherung auflisten (Fahrzeug, Erwerbsausfall, Hilfe usw.), Belege aufbewahren.
  6. RoadCross und PRO VELO Valais/Wallis kontaktieren.

BRAUCHEN SIE HILFE?

KONTAKTIEREN SIE UNS!

ROADCROSS
PRO VELO



In Zusammenarbeit mit :

Sei sichtbar in der Nacht!

15 Oktober 2022

Die Nächte werden länger und für Velofahrer bedeutet das vor allem eines: Es ist dunkel, wenn sie von zu Hause wegfahren und von der Arbeit nach Hause kommen.

Sichtbarkeit wird oft als Makel angesehen, doch sie rettet Leben! Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) schätzt, dass fast die Hälfte aller Unfälle vermieden werden könnten, wenn sich die Beteiligten eine Sekunde früher sehen würden.

Hier sind einige Informationen und Tipps.

Was steht im Gesetz?

Die Beleuchtung in der Nacht ist Pflicht!
Laut Gesetz sind „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden“ (Art. 30, Verkehrsregelnverordnung). Und noch genauer erklärt: „vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen“ (Art. 41, Strassenverkehrsgesetz).

Der Lichtschein muss bei Nacht und klarem Wetter aus einer Entfernung von 100 m sichtbar sein!
Laut Art. 216 und 217 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen Fahrräder mindestens mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein!

E-Bikes müssen auch am Tag Licht haben!
Seit April 2022 ist ein Tagfahrlicht für alle E-Bikes, auch für Mountainbikes, Pflicht (mehr dazu hier). Das Licht kann abnehmbar sein.

Fahrräder müssen zwei Rückstrahler tragen – vorne und hinten!
Ihre leuchtende Fläche muss mindestens 10 cm2 gross sein. Nachts müssen diese Rückstrahler bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 100 m im Lichtkegel der Fernlichter eines Motorfahrzeugs sichtbar sein (Art. 178 VTS).

Auch Pedale müssen mit Rückstrahlern versehen sein – vorne und hinten!
Die leuchtende Fläche muss mindestens 5 cm2 gross sein. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und ähnliche Vorrichtungen (Art. 217 VTS).

Was passiert, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird?

Du riskierst nicht nur dein Leben, sondern auch eine Geldstrafe (definiert durch die Ordnungsbussenverordnung).

Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts : 60 Franken
Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts : 40 Franken
Fahren ohne fest angebrachte Rückstrahler: 40 Franken

Was für ein Licht soll ich nehmen ?

Mehrere Studien und Beratungen haben die besten Velolichter hervorgehoben.

  • Studie des TCS
  • Tipps von Made Visible

Die Lichtaktion von PRO VELO

Jedes Jahr sensibilisieren wir die Velofahrerinnen un Velofahrer dafür, sichtbar zu sein, um sie auf ihre eigene Sicherheit und die anderer aufmerksam zu machen.

Der 16. Tag des Lichts findet am 3. November 2022 statt!
PRO VELO Wallis wird in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei an den Bahnhöfen von Sitten und Martignach eine Sensibilisierungsaktion durchführen.

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