Das Komitee der kantonalen Veloinitiative hat beschlossen, sie an diesem frühen Februar 2024 zurückzuziehen. Hier erfahren Sie warum.
Chronologie eines Erfolgs
Als wir im November 2021 in einer Kapelle in Sitten feierlich die Unterschriftensammlung für unsere kantonale Initiative lancierten, waren die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für den Alltagslangsamverkehr noch sehr dürftig, wenn überhaupt vorhanden. Auf Bundesebene war das Ausführungsgesetz zur Velo-Initiative, die drei Jahre zuvor von der Schweizer Bevölkerung angenommen worden war, im parlamentarischen Prozess, während auf kantonaler Ebene nur das Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV) existierte.
Die Gemeinden und Projekte konnten nicht subventioniert werden, und Drittpartner wie PRO VELO hatten nur eine beratende Rolle.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Alltagslangsamverkehr im Wallis wurden zwar im Kantonsparlament 2019 bereits formuliert, aber die fehlende Bürgerbewegung machte sich in der öffentlichen Meinung und im politischen Handeln bemerkbar.
Der Rest ist Geschichte. 4’801 Unterschriften wurden weniger als ein Jahr nach der Lancierung eingereicht, und PRO VELO Valais/Wallis leistete einen aktiven Beitrag in der Kommission für die zweite Lesung, um das in Ausarbeitung befindliche Gesetz zu stärken.
Der Volksaufbruch
Aber wozu dann diese Initiative?
Abgesehen von den politischen Spielen hat die kantonale Initiative zunächst einmal deutlich gemacht, dass die Nachfrage nach echten Radwegen im Wallis durchaus vorhanden ist, auch wenn wir das vielleicht nicht glaubten. Die gefühlte Begeisterung, die zahlreichen Personen, die sich für die Unterschriftensammlung engagierten, die Vielfalt der erhaltenen Unterstützung – all diese Elemente machten uns klar, dass wir nicht mehr gegen den Strom schwammen und dass sich die öffentliche Meinung geändert hatte.
Die Unterstützung der Bevölkerung hielt auch lange nach der Einreichung der Initiative im November 2022 an. An der von Pro Velo organisierten Podiumskonferenz am 1. Februar 2024 nahmen rund 160 Personen an der Diskussion über den Umstieg vom Auto aufs Velo in Sitten teil und schauten sich den Film „Les Roues de l’Avenir“ an – ein Rekord!
Politische Auswirkungen
Die Velo-Initiative, die von einem breiten Spektrum politischer Parteien und namhaften Botschafterinnen und Botschaftern getragen und unterstützt wurde, bahnte sich einen Weg in den Saal des Grossen Rates. Die Initianten wurden während der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr (GöVALV) eingeladen und konnten mehrere Artikel zugunsten des Fahrrads durchsetzen und andere stärken.
Obwohl viele Politikerinnen und Politiker das Radfahren auch heute noch als Sonntagshobby betrachten, wird es zunehmend als Verkehrsmittel angesehen.
Günstige Konjunkturlage
Wenn man die Vorschläge des Initiativkomitees und das daraus resultierende Gesetz vergleicht, ist es leicht zu erkennen, dass nicht alle von den Initiante gewünschten Ziele erreicht wurden. Auf den ersten Blick konnten wir uns daher nicht mit diesem Gesetz zufrieden geben.
In der Zwischenzeit hat das Bundesparlament jedoch das eingangs erwähnte Ausführungsgesetz – das sogennante Bundesgesetz über Velowege – ausgearbeitet. Dieses trat am 1. Januar 2023 zusammen mit dem kantonalen Gesetz in Kraft.
Das Bundesgesetz setzt einen sehr klaren Rahmen, indem es die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren (bis 2027) Velowegnetze zu entwickeln und diese innerhalb von 20 Jahren (bis 2042) realisiert zu haben. Das klingt zwar nach einer langen Zeit, aber wir werden wahrscheinlich durchgehende Velowege haben, bevor die Autobahn im Oberwallis endgültig ausgebaut sein wird.
Der Rückzug der Velo-Initiative
Am 1. Februar 2024 veröffentlichte die Dienststelle für Mobilität des Kantons die kantonale Langsamverkehrsstrategie 2040. Eine solche Strategie war eines der Ziele der Velo-Initiative. Sie ergänzt das kantonale Gesetz und legt klare Kriterien für Radverkehrsnetze, Infrastruktur und Radverkehrsförderung fest.
Insbesondere legt sie ein Ziel für den Modal Split fest, der für den Langsamverkehr (Fussgänger + Velo) im Wallis bis 2040 erreicht werden soll. Mit einem Ziel von 15% ist zu hoffen, dass wir unsere aktuelle Position (drittletzter Platz) beim Modal Split des Langsamverkehrs und das Schlusslicht beim Modal Split des Veloverkehrs übertreffen werden.
Nach der Veröffentlichung dieser Strategie traf sich das Initiativkomitee Ende Januar, um das weitere Vorgehen in Bezug auf die Initiative zu prüfen. Die objecktive Analyse ergab, dass die Dreierkombination aus Bundesgesetz, kantonalem Gesetz und kantonaler Strategie alle Bedingungen der Velo-Initiative erfüllt.
Im Falle einer Volksabstimmung und eines Wahlsiegs (was nicht selbstverständlich ist) wäre es daher unwahrscheinlich, dass der Grossrat ein besseres Gesetz verabschiedet.
Aus diesen Gründen hat das Initiativkomitee einstimmig beschlossen, die Initiative zurückzuziehen.
Und nun?
Nein, unsere Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Zum einen gilt es, die Entwicklung der Umsetzung dieser Gesetze und der Strategie zu begleiten. PRO VELO Valais/Wallis möchte bei der Realisierung dieser Fahrradinfrastrukturen eine führende Rolle spielen.
Zum anderen sind noch vielfältige Bemühungen nötig:
- Verfolgung der Ausarbeitung der Sachpläne, kritischer Einblick in deren Konzeption;
- Beteiligung an der Umsetzung, durch vom Kanton vergebene Mandate oder durch Einsprachen gegen nicht konforme Projekte;
- Arbeit auf Gemeindeebene, insbesondere an den Bau- und Zonenreglementen, deren Anforderungen für den Langsamverkehr heute weitgehend unzureichend sind (insbesondere im Bereich der Veloabstellplätze);
- Förderung des Radverkehrs, insbesondere bei der jüngeren Generation;
- Beitrag zur Schaffung einer Velokultur im Wallis.
Komm, mach auch du mit !
UNSER ENGAGEMENT IST EHRENAMTLICH
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UNSERE EINFLUSNAHME IST KANTONAL
und dü gsesch dä, wier sii geili Siecha !
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