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PRO VELO Valais Wallis

PRO VELO Valais Wallis

L'association de promotion du cyclisme valaisan

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Philippe Jansen

Warum die Schweiz endlich einen Mindestabstand beim Überholen festlegen muss

3 Oktober 2026

Ein Velo zu überholen, scheint auf den ersten Blick ein ganz gewöhnliches Manöver zu sein. Für die Person auf dem Velo können jedoch wenige Dutzend Zentimeter den entscheidenden Unterschied machen. Ein Fahrzeug, das zu nahe vorbeifährt, kann ein Gefühl der Gefahr auslösen, zu einem abrupten Ausweichmanöver oder sogar zu einem Sturz führen. Und die Zahlen zeigen: Das Problem ist keineswegs marginal.

In der Schweiz schreibt das Gesetz derzeit vor, beim Überholen einen «ausreichenden Abstand» einzuhalten, ohne genau festzulegen, was dieser Abstand bedeutet (Art. 24 Abs. 4 SVG). Gleichzeitig haben mehrere Länder einen klaren Mindestabstand eingeführt, häufig 1,5 Meter, und sensibilisieren die Verkehrsteilnehmenden für diese Regel.

Für PRO VELO ist die Feststellung einfach: Es muss gehandelt werden!

Noch immer zu knappes Überholen

Die verfügbaren Daten zeigen, wie wichtig das Problem ist. Gemäss der BFU stehen Überholsituationen bei rund 9 % der Unfälle mit schwerem Personenschaden im Zusammenhang mit Velofahrenden. Die BFU weist zudem auf das erhebliche Gefahrenpotenzial hin, wenn beim Überholen der seitliche Abstand zu gering ist.

Eine aktuelle Studie des VCS, die gemeinsam mit der Ostschweizer Fachhochschule (OST) in sieben Schweizer Städten durchgeführt wurde, bestätigt, dass beim Überholen noch immer häufig zu wenig Abstand gehalten wird. 79 % der gemessenen Überholvorgänge erfolgten mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern und 34 % mit weniger als einem Meter. Der durchschnittlich gemessene Abstand betrug 1,2 Meter. Mit anderen Worten: Bei rund acht von zehn Überholvorgängen wird der Abstand unterschritten, den der VCS als notwendig für ein ausreichend sicheres Überholen erachtet.

Ein Velo ist jedoch kein unbewegliches Objekt. Velofahrende müssen möglicherweise einem Schachtdeckel, einem Schlagloch, einer Autotür oder einem Gitter ausweichen oder einfach ihre Fahrspur leicht korrigieren. Auch Wind oder durch ein Fahrzeug verursachte Luftverwirbelungen können das Gleichgewicht beeinträchtigen.

Der Sicherheitsabstand muss deshalb entsprechend bemessen sein.

Aktion „Pommes frites“ mit PRO VELO Schweiz

Überholabstände messen: eine komplexere Aufgabe, als es scheint

Man könnte meinen, es genüge, einige Velos mit einem Sensor auszustatten, um eine definitive Antwort zu erhalten. In Wirklichkeit sind Studien zu Überholabständen nach wie vor relativ selten und methodisch anspruchsvoll.

Um belastbare Ergebnisse zu erhalten, braucht es insbesondere eine grosse Zahl von Überholvorgängen unter vergleichbaren Bedingungen: gleicher Strassentyp, ähnliche Fahrbahnbreite, vergleichbare Geschwindigkeit, ähnliche Verkehrssituation usw.

Messgeräte wie der OpenBikeSensor, mit denen sich der Abstand zwischen dem Velo und dem überholenden Fahrzeug messen lässt, eröffnen interessante Möglichkeiten. Die Ergebnisse können jedoch auch vom Verhalten der Velofahrenden, ihrer Position auf der Fahrbahn, ihrer Kleidung oder davon abhängen, wie die Autofahrenden die Person auf dem Velo wahrnehmen. Genau das macht den Vergleich zwischen verschiedenen Studien schwierig.

Die Arbeiten von Ian Walker in Grossbritannien zeigen diese Komplexität deutlich. Seine Studie aus dem Jahr 2007, die auf einem mit einem Messgerät ausgestatteten Velo basierte, zeigte unter anderem, dass das Tragen eines Helms mit geringeren Überholabständen verbunden war. Eine 2013 veröffentlichte Neuanalyse fand jedoch keinen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Tragen eines Helms und Überholvorgängen mit weniger als einem Meter Abstand. Stattdessen zeigte sie insbesondere die Bedeutung von Faktoren wie der Position der Velofahrenden im Verhältnis zum Fahrbahnrand und dem Fahrzeugtyp.

Bicycle overtaking studies


Eine Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Die Sicherheit darf nicht allein vom Aussehen oder Verhalten der Velofahrenden abhängen. Ein Helm, eine reflektierende Weste oder eine bestimmte Kleidung können keine geeignete Infrastruktur und klare Verkehrsregeln ersetzen.

Schweiz: eine allgemeine Regel, aber keine konkrete Zahl

Heute verlangt die Schweizer Verkehrsregelung von Autofahrenden, beim Überholen einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Diese Formulierung lässt einen beträchtlichen Interpretationsspielraum: Was ist ein ausreichender Abstand? 80 Zentimeter? 1 Meter? 1,5 Meter? Für Velofahrende ist die Antwort nicht theoretisch. Der Unterschied zwischen einem Fahrzeug, das mit 80 Zentimetern Abstand vorbeifährt, und einem, das 1,5 Meter Abstand hält, ist unmittelbar spürbar.

Mehrere Länder haben sich dafür entschieden, eine konkrete Zahl festzulegen. In Frankreich gilt beispielsweise seit 1958 ein Mindestabstand von 1 Meter innerorts und 1,5 Metern ausserorts.

Auch in anderen Ländern und Regionen findet sich diese Entwicklung, unter anderem in Portugal, Spanien, England sowie in verschiedenen US-amerikanischen und australischen Rechtsgebieten.

Spanien geht sogar noch weiter: Ab dem 1. Oktober 2026 muss beim Überholen eines Velos ausserorts die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Auf einer Strasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h darf ein Fahrzeug ein Velo somit mit höchstens 70 km/h überholen.

Solche Regeln haben auch eine pädagogische Funktion. Wenn ein Mindestabstand gesetzlich festgelegt ist, wissen Autofahrende, welches Verhalten von ihnen erwartet wird. Die Regel wird zu einer gemeinsamen Orientierung statt zu einer persönlichen Einschätzung.

Eine Frage, die bereits im Parlament gestellt wurde

Die Frage ist in der Schweiz keineswegs neu. 2017 hatte Nationalrat Matthias Aebischer (damals Präsident von PRO VELO Schweiz) den Bundesrat zur Verbesserung der Sicherheit beim Überholen von Velofahrenden befragt. 2018 reichte auch Rocco Cattaneo eine Motion zu diesem Thema ein.

Diese Vorstösse zeigen, dass das Problem bereits seit mehreren Jahren auf Bundesebene erkannt wird. Trotzdem gibt es in der Schweiz noch immer keinen gesetzlich festgelegten Mindestabstand.

Zehn Jahre nach den ersten parlamentarischen Vorstössen ist es an der Zeit, aus dieser Erkenntnis eine klare Regel zu machen.

Sensibilisierung ist notwendig, reicht aber nicht aus

Einen Mindestabstand gesetzlich festzulegen bedeutet natürlich nicht, dass die Polizei jedes Überholmanöver auf den Zentimeter genau messen kann. Eine Regel hat auch eine präventive Funktion: Sie macht klar, welches Verhalten erwartet wird. Prävention muss jedoch durch konkrete Massnahmen ergänzt werden.

Kampagnen wie « Abstand ist Anstand » können dazu beitragen, das Problem bekannt zu machen und das Verhalten zu verändern. Gleichzeitig müssen Überlegungen zu Lösungen weitergeführt werden, die den für das Überholen notwendigen Raum sichtbar machen, beispielsweise durch Bodenmarkierungen, eine spezifische Signalisation oder – wenn die Bedingungen es erfordern – ein Überholverbot.

Der «holländische Griff», bei dem die Autotür mit der gegenüberliegenden Hand geöffnet wird, sodass sich der Oberkörper automatisch dreht und herannahende Velofahrende besser gesehen werden, folgt derselben Logik: Das Verhalten soll sicherer werden, indem Velofahrende in die alltäglichen Verkehrsgewohnheiten integriert werden.

Der «holländische Griff»
Quelle: bicyclenetwork.com

Prävention kann jedoch nicht alle Probleme lösen. Von Velofahrenden kann nicht erwartet werden, dass sie durch ihr Verhalten eine Strasse kompensieren, die ihnen nicht genügend Platz lässt.

Welche Lösungen gibt es?

Der beste Weg, ein gefährliches Überholmanöver zu vermeiden, besteht manchmal darin, es gar nicht erst zu ermöglichen. Auf bestimmten Strecken, insbesondere auf schmalen oder stark befahrenen Strassen, muss deshalb geprüft werden, in welchen Situationen das sichere Überholen eines Velos schlicht nicht möglich ist.

Für Gemeinden und Kantone gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • sichere Veloverbindungen umsetzen, insbesondere indem wenig befahrene Strassen bevorzugt werden, wenn sie zusammenhängende Velorouten ermöglichen;
  • in Regionen, in denen Strassen sowohl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen als auch von Velos genutzt werden, mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten;
  • die Geschwindigkeit reduzieren, insbesondere auf Strecken, auf denen häufig überholt wird;
  • ausreichend breite Velostreifen erstellen, insbesondere bergauf, wenn es die vorhandene Strassenbreite erlaubt;
  • die in der SSV vorgesehenen Velopiktogramme verstärkt einsetzen, insbesondere das Symbol «Velo», um auf die Präsenz von Velofahrenden hinzuweisen und deren Position auf der Fahrbahn zu legitimieren;
  • und wenn die Strassenbreite kein sicheres Überholen erlaubt, eine Verkehrsführung wählen, die Autofahrende dazu bringt, zu warten, anstatt sich vorbeizuzwängen.
Velopiktogramm in Frankreich
Quelle: Dauphiné libéré

Und wenn die Fahrbahn für Autos bewusst schmaler wäre?

Eine Idee mag zunächst kontraintuitiv erscheinen: Bei bestimmten Strassenquerschnitten ist es sinnvoller, dem Velo mehr und dem Auto weniger Platz zu geben, statt zu versuchen, zwei komfortable Autospuren mit einem symbolischen Velostreifen zu kombinieren.

Die Ergebnisse des D-A-CH-Forschungsprojekts gehen in diese Richtung. Wenn die verfügbare Breite begrenzt ist, kann eine schmalere mittlere Fahrbahn für den motorisierten Verkehr in Kombination mit einem ausreichend breiten Velobereich zu sichereren Überholvorgängen beitragen.

Damit verändert sich die Fragestellung. Statt zu fragen: «Wie können Autos Velos immer überholen?», sollte man manchmal fragen: «Wie muss eine Strasse gestaltet sein, damit Autos Velos nur dann überholen, wenn die Bedingungen dies zulassen?»

Für eine einfache Schweizer Regel: 1,5 Meter

Die Einführung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im Schweizer Recht wird allein nicht alle Sicherheitsprobleme beim Velofahren lösen. Sie wäre jedoch ein wichtiger Schritt.

Sie würde den Autofahrenden eine klare Orientierung geben. Sie würde die Erwartungen vereinheitlichen. Sie würde Sensibilisierungskampagnen erleichtern. Und vor allem würde sie ein einfaches Prinzip festhalten: Wenn ein Fahrzeug eine Person auf dem Velo überholt, muss es ihr einen echten Sicherheitsabstand lassen.

Die Lösung ist daher bekannt: eine Kombination aus Regeln, Sensibilisierung und geeigneter Infrastruktur. Das Velo braucht keine Privilegien. Es braucht Platz und klare, vorhersehbare Regeln. Und wenn nicht genügend Platz für ein sicheres Überholen vorhanden ist, ist die richtige Entscheidung einfach: Man wartet.

Kantonale Veloroute: 30 Jahre und immer noch im Sattel

13 September 2026

Wer 1993 sagt, denkt an Audiokassetten, Telefonkabinen oder 3,5-Zoll-Disketten. Eine andere Zeit. Doch 1993 war auch das Jahr, in dem die kantonale Veloroute im Wallis im Strassengesetz verankert wurde.

Dreissig Jahre später ist sie noch immer da. Und in einem entscheidenden Punkt hat sie nichts von ihrer Bedeutung verloren: ihrer Nützlichkeit. Als Rückgrat des Veloverkehrs im Wallis wird sie heute sowohl für alltägliche Wege als auch für Freizeitfahrten genutzt.

Die verfügbaren Zahlen verdeutlichen diesen Erfolg. Allein auf dem mit einem Zähler ausgestatteten Abschnitt zwischen Sitten und St. Leonhard werden jedes Jahr mehr als 100’000 Velodurchfahrten registriert. Für PRO VELO Valais/Wallis zeigt dieser Erfolg eines ganz deutlich: Wo sichere und direkte Veloinfrastrukturen vorhanden sind, werden sie von der Bevölkerung genutzt.

Doch diese historische Veloroute muss nun weiter ausgebaut und verbessert werden, damit sie auch künftig den Bedürfnissen gerecht wird. PRO VELO Valais/Wallis sieht dabei vier prioritäre Handlungsfelder.


1. Ein Belag, der der Nutzung gerecht wird

Das erste betrifft direkt den Komfort und die Sicherheit der Velofahrenden: den Zustand des Belags. Im Laufe der Zeit haben sich einige Abschnitte verschlechtert, insbesondere durch den Einfluss von Wurzeln. Für Velofahrende sind diese Unebenheiten nicht nur eine Frage des Komforts. Sie können auch die Sturzgefahr erhöhen, insbesondere für Velos mit kleinen Rädern oder für Personen, die Kinder transportieren.

Beispiel für eine Wurzel, wie sie auf der kantonalen Veloroute vorkommen kann

Hinzu kommt eine Situation, die nach dreissig Jahren Bestehen überraschen mag: Einige Abschnitte der Route sind noch immer nicht asphaltiert.

Für PRO VELO ist die Priorität daher klar: Die beschädigten Abschnitte schrittweise instand setzen und den Ausbau der Route abschliessen, damit entlang der gesamten Strecke eine einheitliche Infrastruktur gewährleistet ist.


2. Eine Veloroute, die auch im Winter funktioniert

Eine Veloroute kann perfekt ausgebaut sein, doch einen grossen Teil ihrer Bedeutung verlieren, wenn sie bereits bei den ersten Schneefällen oder während Frostperioden unpassierbar wird. So können sich bestimmte Abschnitte entlang der Rhoneufer in regelrechte Eisbahnen verwandeln, wenn sie nicht vom Schnee geräumt werden. Dadurch sind sie während mehrerer Tage nur schwer oder gar nicht befahrbar.

Foto aufgenommen im Januar 2025 von Joakim Faiss

Wie die kantonale Veloroute selbst ist auch deren Unterhalt gesetzlich geregelt (Art. 103 des kantonalen Strassengesetzes). PRO VELO Valais/Wallis fordert deshalb, dass die gesamte Route systematisch von Schnee geräumt wird. Ziel ist es, sie an 365 Tagen im Jahr zu einer echten Alternative zum Auto zu machen – und nicht nur dann, wenn die Wetterbedingungen günstig sind.

Nach einem politischen Vorstoss und einer anschliessenden Medienaktion wird der Verein seine Bemühungen für den kommenden Winter verstärken und weitere Mittel einsetzen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen.


3. Unterbrüche vermeiden: bessere Signalisation und Orientierung

Eine Veloroute kann auf einem grossen Teil ihrer Strecke sicher sein, aber an Wirksamkeit verlieren, wenn es schwierig wird, ihr zu folgen. Baustellen, vorübergehende Umleitungen oder Querungen im Siedlungsgebiet können so zu Unterbrechungen auf einer Route führen, die eigentlich als durchgehend konzipiert ist.

Schliessung einer von Velofahrenden häufig genutzten Passage in Siders, lediglich mit einem Schild «Strasse in 200 m gesperrt»

Die Signalisation muss es Velofahrenden ermöglichen, sofort zu erkennen, wo sie weiterfahren können, insbesondere wenn die übliche Route durch eine Baustelle unterbrochen ist. Klar ausgeschilderte Umleitungen sind deshalb unerlässlich.

Das Problem besteht auch in einigen Städten, die von der kantonalen Veloroute durchquert werden. Dort ist der Verlauf weniger eindeutig und kann den Eindruck erwecken, dass die Route im Siedlungsgebiet «verschwindet».


4. Die Veloroute mit den Dörfern in der Ebene verbinden

Die vierte Herausforderung geht schliesslich über den historischen Verlauf der Route hinaus: Es geht darum, sie besser mit den nahe gelegenen Ortschaften zu verbinden.

Denn eine Hauptveloroute allein reicht nicht aus, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner der umliegenden Gemeinden eine gefährliche Strasse benutzen oder einen grossen Umweg in Kauf nehmen müssen, um sie zu erreichen.

PRO VELO stellt fest, dass einige Dörfer nur wenige hundert Meter von der kantonalen Veloroute entfernt liegen, ohne dass eine sichere, direkte und durchgehende Veloverbindung dorthin besteht.

Diese Frage ist zentral, um von einer Veloroute zu einem echten Velonetz zu gelangen. Das Ziel besteht nicht mehr nur darin, die grösseren Städte in der Rhoneebene miteinander zu verbinden, sondern den Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermöglichen, die Route von ihrem Wohnort, ihrem Arbeitsplatz oder nahe gelegenen Dienstleistungen aus einfach zu erreichen.


Die nächsten dreissig Jahre vorbereiten

Dreissig Jahre nach ihrer Verankerung im Gesetz hat die kantonale Veloroute ihre Leistungsfähigkeit also längst unter Beweis gestellt. Die mehr als 100’000 Velodurchfahrten, die jedes Jahr zwischen Sitten und St. Leonhard registriert werden, zeugen davon. Ihr Erfolg darf jedoch nicht dazu führen, dass man sich damit zufriedengibt: Eine derart stark genutzte Infrastruktur verdient es, unterhalten, verbessert und weiterentwickelt zu werden.

Für PRO VELO Valais/Wallis sind die vier Prioritäten klar: ein qualitativ hochwertiger Belag, ein durchgehender Winterunterhalt, eine gut erkennbare Streckenführung und sichere Verbindungen zu den Ortschaften in der Ebene. Über diese punktuellen Verbesserungen hinaus geht es darum, den nächsten Schritt zu machen: Aus dieser Route soll das Rückgrat eines echten Walliser Velonetzes werden.

« Build it and they will come. »

PRO VELO Valais/Wallis will auch künftig seine Rolle als kritischer und konstruktiver Partner gegenüber dem Kanton und den Gemeinden wahrnehmen. Der Verein steht ihnen gerne zur Verfügung, um sein Fachwissen aus der Praxis einzubringen und dazu beizutragen, dass das Velo im Alltag zu einer wirklich zugänglichen Mobilitätsoption wird.

Zu unserer Medienmitteilung

Les médias en parlent :
– Walliser Zeitung (30.08.2026)
– Velojournal (01.09.2026)
– Swiss Info (02.09.2026)
– Kanal 9 (07.09.2026), Mitwirkung von PRO VELO

Velo und ÖV im Wallis: Die Ergebnisse unserer Umfrage

23 März 2026

Das Velo ist ein fantastisches Verkehrsmittel! Gut für die Gesundheit, die Umwelt und den Kopf, angenehm (wenn es vom motorisierten Verkehr getrennt ist) und vieles mehr. Aber (es gibt ja immer ein Aber) bringt es auch einige Einschränkungen mit sich: lange Distanzen und Höhenmeter. Eine manchmal eher geringe Geschwindigkeit sowie eine gewisse körperliche Ermüdung machen längere Strecken und Anstiege wenig attraktiv.

Das Dreamteam

Um dieses Problem zu lösen (das eigentlich gar keines ist, denn die meisten Autofahrten sind kürzer als 5 km und die Mehrheit der Walliser Bevölkerung lebt in der Ebene), gibt es eine einfache Lösung: die Kombination von Velo und ÖV. Wir nennen sie das Dreamteam der nachhaltigen Mobilität!

Auf dem Papier ist es ganz einfach: Man schwingt sich aufs Velo, und nach ein paar Kurven und Pedaltritten steht man schon am Bahnhof – dem Ausgangspunkt eines weit verzweigten öffentlichen Verkehrsnetzes, das einen nahezu überallhin bringt, mühelos und in Begleitung des treuen Begleiters.

So viel zur Theorie … Doch in der Praxis ist es nicht immer einfach, diese beiden Verkehrsmittel zu kombinieren. Nachdem wir einige Rückmeldungen und Beschwerden unserer Mitglieder erhalten hatten – insbesondere seit der Einführung der obligatorischen Veloreservation auf gewissen Buslinien zwischen Mai und Oktober – haben wir beschlossen, eine Umfrage zu starten, um möglichst viele NutzerInnenstimmen zu sammeln. Ziel war es, mehr Klarheit zu gewinnen und den Transportunternehmen konkrete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die Umfrage wurde im Juli 2025 in Zusammenarbeit mit Valais Cycling und Pro VTT lanciert. Hier findest du die wichtigsten Erkenntnisse aus den eingegangenen Antworten.

Die Ergebnisse der Umfrage

Die Mehrheit der 140 eingegangenen Antworten betrifft Züge der SBB (80%), der Rest den Postautoverkehr. Die Wege stehen überwiegend im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten (75%), während 25% auf Alltagswege entfallen. Berücksichtigt man jedoch die Häufigkeit der jeweiligen Wege, ergibt sich ein nahezu gleich grosser Anteil beider Nutzungsarten.

Dieser Service wird von den NutzerInnen sehr geschätzt und als wichtig erachtet. Sie sehen darin eine ausgezeichnete Ergänzung zum Velo, insbesondere bei längeren Strecken oder Routen mit Steigungen. Für manche ermöglicht diese Kombination sogar, auf das Auto zu verzichten. Auch die Dichte des Netzes sowie die Anzahl der Haltestellen der Postautos werden positiv wahrgenommen.

Die SBB-App wird ebenfalls sehr geschätzt, insbesondere wegen der Informationen zur Zugzusammenstellung, die das Verladen der Velos erleichtern. Allerdings treten einige Nutzungsschwierigkeiten auf: die Stornierung einer Reservation, die Buchung einer Velofahrt ohne Ticketkauf (mit Velopass oder Tageskarte), das Maximum von 15 CHF bei separaten Käufen mit Tageskarte sowie die Reservierung von nebeneinanderliegenden Veloplätzen für Gruppen und Familien.

Die SBB-App wird kontinuierlich verbessert. Aktuell ist es möglich, eine Reservation bis 30 Minuten vor Abfahrt zu stornieren. Auch die Buchung eines Veloplatzes ohne Ticketkauf wurde vereinfacht.

Dieser Service wird von der Mehrheit der Befragten als zu teuer empfunden (der Preis eines Veloplatzes entspricht dem Halbtaxpreis eines Tickets). Besonders ärgerlich wirkt dieser Aufpreis, da der Transport von Kinderwagen, sperrigem Gepäck, Tretrollern und sogar in Taschen verpackten Velos kostenlos ist!

Wenn du dein Velo regelmässig in den öffentlichen Verkehr mitnimmst, ist der Velopass eine interessante Lösung. Er kostet 260 CHF pro Jahr und erspart dir den Kauf eines separaten Veloplatz-Tickets für jede Fahrt.

Die SBB geben Tipps, wie du dein Velo kostenlos transportieren kannst: benutze ein Klapprad oder verstaue es in einer Hülle. Anhänger werden kostenlos mitgenommen. In unserer Umfrage spielt die Nutzung einer Hülle nur eine untergeordnete Rolle. Auch PRO VELO Schweiz gibt auf dieser Seite hilfreiche Hinweise.

Die obligatorische Reservation wird negativ bewertet. Für 80% der Befragten ist sie entweder überflüssig oder wird zu häufig verlangt, sowohl bei Zügen als auch bei Bussen. PendlerInnen beurteilen sie noch strenger: 46% halten sie für unnötig, 40% für zu häufig gefordert. Ihr Einheitspreis von 2 CHF erscheint ungerecht, da er nicht von der Länge der Strecke abhängt. Besonders auf kurzen Fahrten wirkt sie daher sehr nachteilig.

Reden wir über diese obligatorische Reservation, die viele Reaktionen hervorruft. Seit 2025 gilt sie im Wallis (wie auch in anderen Kantonen) von Mai bis Oktober auf bestimmten Postautolinien, die als touristisch eingestuft werden, wie zum Beispiel die Strecke von Sitten nach Savièse. Einer unserer Mitglieder nutzt sie regelmässig, um nach der Arbeit mit seinem Velo aus der Ebene zurückzufahren. Das Ergebnis: Bei einem Veloträger, der systematisch leer bleibt, verursacht die obligatorische Reservation einen Mehrpreis von 40 CHF pro Monat (bei 20 Fahrten), was die Kosten für den Velotransport verdreifacht (der monatliche Preis des Velopasses beträgt 22 CHF), ganz zu schweigen von der mühsamen Reservation, die jeden Tag erneut durchgeführt werden muss. Dieser Nutzer hatte die geniale Idee, alle Fahrten, die eine obligatorische und kostenpflichtige Reservation erfordern, fotografisch zu dokumentieren. Wir überlassen es euch, das Resultat zu betrachten – es spricht für sich selbst.

In Bussen ohne obligatorische Veloreservation ist es erlaubt, ein Velo im Inneren des Postautos mitzunehmen, sofern Platz vorhanden ist, wobei Kinderwagen und Rollstühle Vorrang haben. Velos von Kindern bis 6 Jahren können kostenlos und ohne Reservation transportiert werden. Weitere nützliche Informationen zum Velotransport in Postautos findest du auf dieser FAQ-Seite.

Die Zugänglichkeit könnte verbessert werden. Die Anzahl der Plätze wird als leicht unzureichend beurteilt, wobei dieses Problem bei Zügen stärker ausgeprägt ist. Gerade zu den Stosszeiten sind die Velobereiche oft voll und zusätzlich mit verschiedenen Gegenständen belegt. Unter diesen Bedingungen möchten einige NutzerInnen gerne einen Platz für ihr Velo reservieren, was jedoch nicht immer möglich ist, insbesondere in den Regiozügen. Positiv hervorzuheben ist, dass die sogenannten «Velowagen» in den Zügen sehr geschätzt werden, da sie viele Plätze bieten und die Zugänglichkeit verbessert ist.

Bei den Postautos wird die Anzahl verfügbarer Plätze besser bewertet, auch wenn einige es schade finden, dass während und ausserhalb der Wintersaison keine gemischten Racks für Skis und Velos genutzt werden können. Mehrheitlich zeigt die Umfrage jedoch, dass es schwierig ist, ein Velo auf den hinteren Racks der Busse zu befestigen, weil die Haken zu hoch angebracht sind.

Wenn du Mühe hast, dein Velo einzuladen, frag ruhig freundlich einen Mitfahrer/eine Mitfahrerin oder den Chauffeur um Hilfe. Auch wenn er rechtlich nicht verpflichtet ist, gehört es einfach zum guten Umgang, dass er unterstützt. Generell ist es wichtig, gut mit dem Personal zu kommunizieren. Sag dem Chauffeur zum Beispiel Bescheid, wenn du aussteigst und dein Velo wieder holen musst, so bleibst du nicht allein und ohne Velo am Strassenrand stehen!

Die Sicht der Transportunternehmen

Die Ergebnisse dieser Umfrage wurden an der jährlichen Kommission für öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr vorgestellt, die von der Dienststelle für Mobilität des Kantons Wallis organisiert wird. Bei diesem Treffen konnte der Verband öffentlicher Verkehr Wallis (VöV) seine Sicht auf diesen Service darlegen.

Für die Transportunternehmen stellt der Velotransport eine operative Herausforderung dar, mit zahlreichen technischen Einschränkungen – und das glaubt man ihnen gerne! Zudem besteht ein strenger Rahmen in Form von Vorschriften, die von Alliance SwissPass (der Dachorganisation der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Schweiz) erarbeitet werden. So regelt zum Beispiel das Dokument Tarif 600 den Transport von Gepäck, Velos und Tieren.

Während dieser Sitzung haben wir die Postautos gebeten, den Sinn der obligatorischen Reservation auf bestimmten Walliser Linien zu überprüfen. Sie haben sich verpflichtet, dies 2026 zu tun, nach einer einjährigen Beobachtungsphase (nach Einführung dieser Massnahme). Unsere Analyse zeigt nämlich, dass eine obligatorische und systematische Reservation ein Hemmnis für die Entwicklung der kombinierten Mobilität im Alltag darstellt. Hoffen wir also, dass diese Überprüfung erfolgreich ist! Es erscheint uns sinnvoll, die obligatorische Reservation nicht zu verallgemeinern. Auf einigen SBB-Linien ist die Reservation übrigens nur an den Wochenenden verpflichtend.

PRO VELO Schweiz fordert in einer kürzlichen Stellungnahme zur Einführung der obligatorischen Reservation, dass diese Massnahme vorerst nur provisorisch bleibt, bis genügend Veloplätze in den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stehen. Unser Dachverband pflegt zudem regelmässigen Kontakt mit verschiedenen Transportunternehmen, darunter die SBB und PostAuto. Letzteres erklärt, dass man insgesamt mit dem neuen, generalisierten Reservationssystem zufrieden ist. Bei der SBB wurde die Entwicklung einer neuen App-Funktion angefragt, die die noch verfügbaren Plätze in den Bussen anzeigt, um Gruppenausflüge besser planen zu können. Darüber hinaus möchte PostAuto den Service verbessern, indem die Kapazität erhöht und die Chauffeure besser im Velotransport geschult werden, insbesondere beim Beladen der Velos.

Unsere Vision der kombinierten Mobilität

Der Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren wird also weitergeführt, sowohl auf kantonaler wie auch auf Bundesebene. Solche gemeinsamen Diskussionen und Überlegungen werden sicher dazu beitragen, den Service weiter zu verbessern, der, wie gesagt, geschätzt wird und für die Veloförderung wichtig ist. Es sei daran erinnert, dass sowohl Kanton als auch Bund sich ehrgeizige Veloziele gesetzt haben. Damit der Service noch effizienter und attraktiver wird, müssen weitere Massnahmen geprüft und diskutiert werden. Da es nicht möglich ist, alle Velos in den ÖV zu transportieren, ist es auch nötig, das Angebot an Velos im freien Verleih sowie gute Veloparkplätze in der Nähe von Haltestellen und Bahnhöfen zu verbessern, wie im Argumentarium von PRO VELO Schweiz dargestellt.

Es bleibt also noch viel zu tun, um diese kombinierte Mobilität zu fördern. Einige Regionalbahnhöfe im Wallis verfügen nach wie vor über keine Veloparkplätze – so etwa in Riddes oder Saxon, wie auf Bikeable und vom Blogger Joakim Faiss aufgezeigt wurde. Und damit nicht genug: Für Ende 2026 hat die Alliance SwissPass eine Erhöhung der Preise für Velobillette angekündigt … während der Transport anderer Gepäckstücke, selbst sperriger, weiterhin kostenlos bleibt!

In der Schweiz ist das Intermodalitätspotenzial zwischen Velo und Zug hoch, denn 97% der Bevölkerung wohnen weniger als fünf Kilometer von einem Bahnhof entfernt. Dennoch sind laut SBB im Jahr 2025 nur 12% der Fahrgäste mit dem Velo zum Bahnhof gefahren.

PRO VELO setzt sich weiterhin dafür ein, dass all diese Massnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden, parallel zum Ausbau eines sicheren, durchgehenden und vom Verkehr getrennten Velonetzes, damit dieses Dreamteam des Alltagslangsamverkehrs richtig gut funktioniert! Wenn du unsere Arbeit schätzt, unterstütze uns ruhig und…

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Das Velo am Pranger, das System ungeschoren

8 Februar 2026

Trotz der vielfach belegten Vorteile für Gesundheit, Umwelt und Lebensqualität bleibt das Velo eines der am meisten umstrittenen Verkehrsmittel. Mit „La vérité sur le vélo. Enquête sur un refus de priorité, Heidi.news“ beleuchtet Heidi.news eine unbequeme Realität: Viel stärker als das Verhalten der Velofahrenden hemmen der Blick auf sie und die daraus resultierenden politischen Entscheidungen die Entwicklung einer gesunden, ausgewogenen und sicheren Mobilität.

Velofahrende – die idealen Schuldigen

Seit Jahren wird das Velo im öffentlichen Raum unverhältnismässig kritisch betrachtet. Ein besonders plakatives Beispiel dafür ist der vor rund zwanzig Jahren geprägte Begriff „Veloterrorist“ (S. 11). Für Autos existiert ein solcher Ausdruck nicht, obwohl sie weitaus gravierendere Schäden verursachen – etwa durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung am Steuer oder das Nicht-Einhalten von Sicherheitsabständen. Velofahrende stören, weil sie die bestehende Ordnung auf der Strasse infrage stellen.

Während in der öffentlichen Wahrnehmung Velofahrende häufiger Verkehrsverstösse begehen würden als Autofahrende, zeigen Studien aus Dänemark und dem Vereinigten Königreich ein ganz anderes Bild: 15 % der Velofahrenden verletzen die Verkehrsregeln, bei den Autofahrenden sind es 66 %, hauptsächlich durch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Handynutzung (S. 24). Diese Zahlen verdeutlichen einen tief verankerten kulturellen Bias: Bestimmte Verstösse werden beim Autofahren bagatellisiert, während dieselben Vergehen bei Velofahrenden als Ausdruck eines gefährlichen oder verantwortungslosen Verhaltens wahrgenommen werden.

Ein paar Sekunden aufs Handy zu schauen oder mit 57 km/h in einer 50er-Zone zu fahren, ist gesellschaftlich akzeptiert geworden. Dabei sind gerade diese „kleinen Abweichungen“ jedes Jahr die Ursache für schwere Unfälle. Das Problem liegt also nicht nur im Regelverstoss an sich, sondern in der impliziten Hierarchie, die wir zwischen den Verkehrsverstössen und zwischen den Verkehrsteilnehmenden ziehen.

Quelle: Heidi News

Velofahren ist keine Frage des Mutes, sondern der Bedingungen

Diese Asymmetrie zeigt sich auch in der Berichterstattung über Unfälle. Wenn ein-e Velofahrende-r verletzt oder getötet wird, konzentriert sich die öffentliche Darstellung oft auf sein Verhalten: Trug er einen Helm? War sie gut sichtbar? Hielt er sich an die Verkehrsregeln? (S. 25) Im Gegensatz dazu treten die Geschwindigkeit des beteiligten Fahrzeugs, die Gestaltung der Strasse oder das Fehlen geeigneter Infrastruktur – insbesondere an Kreuzungen – in den Hintergrund (S. 22).

Ein weiteres oft übersehenes Phänomen verdient Aufmerksamkeit: die kontinuierliche Zunahme der Fahrzeuggrössen. In der Schweiz wachsen Autos seit 2011 durchschnittlich um ein bis zwei Zentimeter pro Jahr (S. 51). Diese Entwicklung hat Folgen für die Nutzung des öffentlichen Raums und die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, bleibt jedoch weitgehend aus der öffentlichen Debatte über Verantwortung und Verkehrsrisiken ausgeklammert.

Velofahren ist also keine Frage individuellen Mutes, sondern der Verkehrsbedingungen. Solange die Unfallanalyse fast ausschliesslich das Verhalten der Velofahrenden fokussiert, bleiben strukturelle Ursachen, die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Priorisierung der verschiedenen Verkehrsmittel ausser Acht.

Lesewert : Die häufigsten Vorurteile über Velofahrende

Ein zentrales Thema der öffentlichen Gesundheit

Die Perspektive aufs Velo zu ändern bedeutet auch, den Massstab zu wechseln. Denn seine Vorteile gehen weit über das reine Verkehrsaufkommen hinaus. Drei Stunden Velofahren pro Woche reichen aus, um das Sterberisiko um 40 % zu senken – und das trotz der Belastung durch Feinstaub (S. 46). Die Vorteile aktiver Mobilität überwiegen somit deutlich die Risiken durch Unfälle oder Luftverschmutzung.

Velofahrende zeigen zudem weniger psychische Gesundheitsprobleme, während Krankheiten, die durch Bewegungsmangel und Übergewicht verursacht werden, fast 80 % der Gesundheitskosten ausmachen. Heidi.news schätzt, dass die Gesundheitskosten in Genf um 750 Millionen Franken pro Jahr sinken könnten, wenn der Anteil der Velofahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort dem von Kopenhagen entspräche (S. 46). Das Velo erweist sich damit als ein zentrales Instrument, nicht nur für die Mobilität, sondern auch für die öffentliche Gesundheit.

An der jährlichen Konferenz zum Thema Gesundheit teilnehmen (auf franz.)

Und fürs Wallis?

Im Wallis mangelt es weder an Velos noch an potenziellen Velofahrenden. Die Berge allein erklären nicht die geringe Velonutzung: Fast 70 % der Bevölkerung lebt in der Talebene. Die Förderung des Veloverkehrs bietet dennoch eine grosse Chance für den Kanton. Durch eine aktivere Mobilität könnte das Wallis die Gesundheitskosten senken, die Luftqualität in den besiedelten Gebieten verbessern und den Druck auf oft überlastete Strasseninfrastrukturen verringern.

Einige Fakten

  • Fast 70 % der Walliserinnen und Walliser wohnen in der Ebene und leben weniger als 2 km von einem Bahnhof entfernt
  • Im Wallis gibt es 648 Autos pro 1 000 Einwohner, im Schweizer Durchschnitt sind es 541
  • In der Schweiz sind rund 45 % der Autofahrten kürzer als 5 km.

Eine echte Velokultur zu entwickeln bedeutet nicht, die Verkehrsteilnehmenden gegeneinander auszuspielen, sondern ein kohärentes, verständliches und sicheres System zu gestalten. Die zentrale Botschaft dieser Ausgabe von Heidi.news ist klar: Das Velo ist kein Problem, das es zu bewältigen gilt, sondern eine Lösung, die aktiviert werden muss – vorausgesetzt, man hört auf, Velofahrende zu verurteilen, und beginnt ernsthaft die Rahmenbedingungen zu hinterfragen, unter denen sie unterwegs sind.

Aktiviere die Lösung mit uns!

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FAQ: Die häufigsten Vorurteile über Velofahrende

25 Januar 2026

Wissen rund um den Langsamverkehr und Mobilität im Allgemeinen ist oft kontraintuitiv. Hier sind einige Vorurteile, die wir (viel zu) oft hören.

Diese Liste ist nicht abschliessend. Kennst du weitere? Kontaktiere uns. Oder besuche die Seite Cycling fallacies.

Warum gibt es Vorurteile gegenüber Velofahrenden?

Sie sind das Ergebnis einer Mischung aus Sozialpsychologie, Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum und einer tief verankerten Verkehrskultur. Ein Erklärungsversuch.

1. Kognitive Verzerrungen

  • Bestätigungsfehler: Automobilistinnen und Automobilisten, die erwarten, dass sich Velofahrende schlecht verhalten, nehmen Verstösse von Velofahrenden stärker wahr, während sie jene von Autofahrenden ignorieren oder verharmlosen (z. B. leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht ganz eingehaltene Stopps, Telefonieren am Steuer …).. 
  • Sichtbarkeitsverzerrung: Eine Velofahrerin oder ein Velofahrer, die oder der in der falschen Richtung fährt oder bei Rot über die Ampel fährt, zieht mehr Aufmerksamkeit auf sich als zehn Autos, die die Höchstgeschwindigkeit leicht überschreiten.

2. Die dominierende Autokultur

Im Wallis ist das Auto die soziale Norm. Alles, was sie infrage stellt – Fussgänger:innen, öffentlicher Verkehr, Velofahrende – wird als Hindernis oder als Verletzung der etablierten Ordnung wahrgenommen. Dies ist ein wissenschaftliches Konzept, das als Motornormativität bezeichnet wird (mehr dazu hier).

3. Nutzungskonflikt

Velofahrende teilen den Strassenraum mit Fussgänger:innen, Autofahrenden und dem öffentlichen Verkehr. Sie werden als störend wahrgenommen, da sie überall sichtbar sind, aber keinen wirklich für sie vorgesehenen Raum haben.

4. Mangelndes Wissen

  • Viele Autofahrende sind noch nie in der Stadt oder auf Bergstrassen Velo gefahren. Sie kennen die realen Einschränkungen nicht, wie physische Gefahren, zu dichtes Überholen oder das Missachten von Vorfahrtsregeln.
  • Manchmal fehlt sogar das Wissen über grundlegende Regeln. Zum Beispiel:
    • Velofahrende dürfen rechts an einer Autokolonne vorbeifahren.
    • Bei diesem Signal darf man trotz roter Ampel abbiegen, da die Ampel dann wie eine Vortrittregel gilt:

„Velofahrende halten sich nicht an die Verkehrsregeln“

Dies ist wohl die häufigste Kritik, die man viel unter Beiträgen zum Veloverkehr findet. Aber stimmt das wirklich, oder ist es nur eine subjektive Wahrnehmung?

1. Was die Studien zeigen

Die verfügbaren Daten zeigen alle dasselbe: Velofahrende halten sich überwiegend an die Regeln – und nicht weniger als Autofahrende.

Eine 2019 von der dänischen Regierung in Auftrag gegebene Studie, basierend auf Videoaufnahmen von 28’579 Velofahrenden an Kreuzungen, zeigt, dass nur 4,9 % der Velofahrenden gegen die Verkehrsregeln verstossen, wenn sie auf einem Veloweg unterwegs sind. Ohne Veloweg steigt dieser Wert auf 14 %. Kleine Städte ohne gut ausgebaute Veloinfrastruktur weisen deutlich mehr Verstösse auf als Städte mit guter Ausstattung.

Parallel dazu hat die dänische Strassenverwaltung gezeigt, dass fast zwei Drittel der Autofahrenden regelmässig gegen das Gesetz verstossen, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen die häufigste Verletzung sind.

Eine Studie des Florida Department of Transportation verfolgte 100 Velofahrende, die mit GPS und Kameras ausgestattet waren, über mehr als 2’000 Stunden. Die Velofahrenden hielten sich tagsüber zu 88 % und nachts zu 87 % an die Gesetze, während die Autofahrenden, die mit ihnen interagierten, nur in 85 % der Fälle regelkonform waren.

In London hat Transport for London 7’502 Velofahrende an fünf grossen Kreuzungen während der Hauptverkehrszeiten beobachtet. Nur 16 % missachteten an mindestens einer der beobachteten Stellen eine rote Ampel, was bedeutet, dass 84 % die Ampeln respektierten.

2. Die Infrastruktur verändert das Verhalten

All diese Studien zeigen, dass die Einhaltung der Regeln stark von der Qualität der Infrastruktur abhängt.

In Dänemark steigt der Anteil der Verstösse von 4,9 % auf Velowegen auf 14 % ohne Infrastruktur. Verhaltensweisen, die als «illegal» wahrgenommen werden, sind oft eine Anpassung an eine schlecht gestaltete Umgebung.

3. Velofahrende verletzen Regeln hauptsächlich, um sich zu schützen.

Zwei bedeutende akademische Studien zeigen, dass Velofahrende gegen eine Regel in der Regel nicht aus Leichtsinn verstossen.

Die Studie „Scofflaw Bicycling: Illegal But Rational“ (University of Colorado / Nebraska, 2017) zeigt, dass Velofahrende gegen die Verkehrsregeln verstossen, um ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen oder ihre Energie zu sparen.

Die Studie „Safer Cycling Study“ der University of Sydney (2014), durchgeführt mit 2’000 Velofahrenden, kommt zum gleichen Ergebnis: Trottoirs, rote Ampeln oder Umwege sind meistens Sicherheitsstrategien.

4. Die tatsächliche Gefährdung ist eine ganz andere.

Man konzentriert sich auf die kleinen, sichtbaren Verstösse der Velofahrenden, doch fast alle Todesfälle werden durch motorisierte Fahrzeuge verursacht.

In der Schweiz haben 2023 Autofahrende 23 Personen auf Fussgängerstreifen getötet. In Frankreich werden 99,8 % der getöteten Fussgänger von motorisierten Verkehrsteilnehmenden verursacht.

Zum Artikel von UVEMA, Uni Lausanne (auf franz.)

Dieses Wahrnehmungsgefälle wird in diesem Video gut veranschaulicht:

Video Carspiracy

5. Was man sieht verfälscht unser Urteil.

Man sieht leicht eine Velofahrerin oder einen Velofahrer mit Kopfhörern, auf dem Trottoir oder eine Ampel mit rot überqueren.
Deutlich weniger sieht man die Autofahrerin oder den Autofahrer, die oder der aufs Handy schaut, zu schnell fährt oder ein Velo zu knapp überholt.

6. Die meisten Velofahrenden kennen die Verkehrsregeln

Die Mehrheit der Velofahrenden sind ebenfalls Autofahrende. In der Schweiz besitzen fast 95 % der E-Bike-Nutzenden einen Führerschein.

Andererseits kennen viele Nicht-Velofahrende wichtige Regeln für Velos nicht: 69 % wissen nicht, dass Velofahrende bei rot rechts abbiegen dürfen, und 56 % kennen die Empfehlung, sich in Kreiseln in der Mitte zu positionieren (Studie „Les carrefours à vélo“, OUVEMA, p.24-25).

7. Der Mythos des rücksichtsvollen Autofahrenden

Motorisierte Verstösse sind massiv und gut dokumentiert, insbesondere in Bezug auf Geschwindigkeit, Alkohol und Handynutzung.

Zum Beispiel zeigt das BFU, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz sehr verbreitet sind:

Zum Artikel (auf franz.)

Zusammenfassend
Velofahrende halten sich nicht weniger an die Verkehrsregeln als andere Verkehrsteilnehmende. Ihre Verstösse sind sichtbarer und stärker kritisiert, aber deutlich weniger gefährlich. Und wenn sie von den Regeln abweichen, geschieht dies meist, um sich im auto-dominierten Verkehr zu schützen.


„Velowege werden von den Autofahrenden finanziert.“

Velofahrenden wird oft vorgeworfen, keine Steuern zu zahlen. Dann wird auf die Autobahnvignette, die Treibstoffsteuern oder die Fahrzeugsteuern verwiesen.

Aber warum eigentlich? Hier einige Fakten.

  • Autobahnvignette: Wie der Name sagt, dient diese Vignette zur Finanzierung der Nationalstrassen (hauptsächlich Autobahnen). Laut Bundesamt für Raumentwicklung werden die daraus resultierenden 365 Millionen Franken vollständig für die Nationalstrassen verwendet, auf denen keine Velos unterwegs sind.
  • Treibstoffsteuern: Ein Fahrzeug, das keinen Treibstoff verwendet, unterliegt logischerweise auch keiner Treibstoffsteuer.
  • Fahrzeugsteuern: Diese sind an die Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs gebunden. Schnell-E-Bikes zahlen beispielsweise Steuern, ebenso wie Töffs.

Eine wenig passende Kategorisierung

Über diese Fakten hinaus sind die meisten Velofahrenden auch Autofahrende. Daher ergibt es keinen Sinn, eine Person doppelt zu besteuern. Nach derselben Logik müsste man ein Bezahlsystem à la carte einführen, abhängig vom Fahrzeug, der befahrenen Strasse und dem verwendeten Treibstoff. Es wird deutlich, dass dies unsinnig und praktisch nicht umsetzbar ist.

Eine umfassendere Perspektive einnehmen

Im Allgemeinen bringt Velofahren der Gesellschaft Geld ein, während Autofahren Kosten verursacht.

Laut den neuesten Zahlen des Bundesamts für Raumentwicklung ARE kostet der motorisierte Individualverkehr in der Schweiz die Gesellschaft 17’318 Millionen Franken pro Jahr (Zahlen 2022). Jedes Mal, wenn man sein Auto benutzt, „subventioniert“ die Gesellschaft dies mit 28 Rappen pro Kilometer.

Velofahren ist genau das Gegenteil. Das zeigt eine Studie im Benelux-Raum: Jeder mit dem Velo zurückgelegte Kilometer bringt der Gesellschaft über einen Euro ein, während jeder mit dem Auto gefahrene Kilometer sie etwa einen Euro kostet.

Ein weiteres Beispiel: Laut Stein van Oosteren, Autor des Buches „Pourquoi pas le vélo?“, investieren die Niederlande jährlich 500 Millionen Euro in ihre Veloinfrastruktur und schätzen, dass dies zu Einsparungen im Gesundheitswesen von 19 Milliarden Euro pro Jahr führt – das entspricht 3 % des BIP.


„Velofahrende sollten einen speziellen Führerschein machen.“

Bisher gibt es keinen Grund für die Einführung eines speziellen Führerscheins für Velofahrende, weil:

  • Das Velo ist ein Fahrzeug, das denselben Regeln wie das Auto unterliegt. Das Fahren eines Velos setzt also die Kenntnis der Verkehrsregeln voraus, und Verstösse sind strafbar.
  • Es ist nicht bewiesen, dass Velofahrende häufiger gegen Regeln verstossen als Autofahrende und deshalb eine spezielle Ausbildung benötigen würden (siehe oben den Abschnitt „Velofahrende halten sich nicht an die Verkehrsregeln“). Zudem sind Velofahrende selten verantwortlich für Unfälle, an denen sie beteiligt sind: Statistiken zeigen, dass schwere Unfälle mit Velos oft von Autofahrenden verursacht werden.
  • Die meisten Velofahrenden (ca. 95 %) sind auch Autofahrende und kennen daher die Verkehrsregeln, da sie im Besitz eines Führerscheins sind.
  • Eine bessere Sensibilisierung – auch der Autofahrenden – ist weitaus wirksamer als die Einführung eines speziellen Führerscheins. PRO VELO Wallis führt regelmässig Sensibilisierungskampagnen durch und bietet Velokurse an.

„Es ist an der Zeit, eine Vignette für Velos wieder einzuführen“

Im März 2025 reichte eine SVP-Nationalrätin aus Zürich eine Motion im Bundesparlament ein, in der gefordert wird, eine Velovignette wieder einzuführen, um einen Teil der Strasseninfrastruktur, insbesondere Velowege, zu finanzieren. Dies löste heftige Debatten aus.

Die Wahrheit über die frühere Velovignette

Der Begriff „wieder einführen“ wirft die Frage auf: Wurden Velowege in der Vergangenheit tatsächlich schon über eine Vignette finanziert?

Nein. Die Velovignette wurde 1894 in der Schweiz eingeführt (ja, das ist sehr, sehr lange her). Ursprünglich handelte es sich um ein Metallschild, um Velos zu identifizieren und eine Steuer zu erheben. Im Laufe der Zeit entwickelte sie sich und diente ab 1946 als Nachweis einer Haftpflichtversicherung, was bis zu ihrer Abschaffung 2012 ihre Hauptfunktion blieb.

Die Vignette, wie wir sie früher kannten, hat also niemals Velowege finanziert!

Ein unbegründetes Gefühl der Ungerechtigkeit

EEinige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

Einige Leute sehen es als ungerecht an, dass Autofahrende Steuern zahlen, die Velofahrende angeblich nicht zahlen müssten. Schauen wir uns dazu die Fakten genauer an:

  • Die Treibstoffsteuern und die Autobahnvignette finanzieren die Nationalstrassen – dort, wo man nie Velowege finden wird.
  • Die kantonalen und kommunalen Strassen, auf denen man manchmal Velowege vorfindet, werden durch Steuern finanziert, die alle bezahlen (ja, Velofahrende sind Menschen wie alle anderen und werden genauso besteuert).
  • Teuer ist der Bau von Autobahnen – das weiss man besonders im Wallis. Ein Meter Autobahn kostet etwa 145 Mal mehr als ein Meter Veloweg. Wenn man also meint, man würde zu viel bezahlen, sollte man eher Velowege zu bauen.
  • Würde man eine Velovignette einführen, würde sie, gerechnet auf den Preis der Autobahnvignette, nur 28 Rappen pro Jahr kosten. Das zeigt, wie absurd eine solche Vignette wäre.

„Weniger Autos in den Stadtzentren bedeuten den Tod für unsere Einzelhändler“

Manchmal müssen Geschäfte schliessen. So bedauerlich das auch ist, gehört es zur harten Realität der Marktwirtschaft. Doch ist wirklich die Stadtplanung schuld, die Veloverkehr Platz einräumt?

Ein komplexes und vielschichtiges Thema

Die Schliessung eines Geschäfts lässt sich oft durch mehrere Faktoren erklären:

  • Onlinehandel: In unserer modernen Welt kaufen wir oft online, weil es bequem ist. Das geht zulasten der lokalen Geschäfte.
  • Hohe Mieten: Die Mieten in den Stadtzentren sind häufig hoch, was sich stark auf die Betriebskosten auswirkt.
  • Konkurrenz durch grosse Einkaufszentren: Es ist zwar einfacher, alle Einkäufe auf einmal zu erledigen, ohne den Aufwand, die lokalen Händler aufzusuchen.
  • Selbstverstärkende Ladenleerstände: Wenn mehrere Geschäfte in derselben Strasse schliessen, sinkt der Kundenfluss noch stärker, was den verbleibenden Geschäften zusätzlichen Druck macht. Ein echtes Dominoeffekt: weniger Läden = weniger Besucher = noch mehr Schliessungen.

Die Vorstellung des umgekehrten Szenarios

Langsamveerkehr (und Stadtplanung im weiteren Sinne) sind nicht die Ursache für die Schliessungen kleiner Geschäfte.

Zum einen, weil es sich eher um einen Volksmythos handelt, der sowohl wissenschaftlich als auch empirisch in zahlreichen Städten widerlegt wurde.

Zum Artikel Cycling fallacies

Zum anderen: Stellen wir uns das umgekehrte Szenario vor – eine Altstadt mit vielen Autos und Parkplätzen direkt vor jedem Geschäft. Wenn in einem „idealen“ Szenario jeder Parkplatz zwei Personen bringt, jedes Geschäft zwei Parkplätze hat und jeder Kunde im Schnitt 15 Minuten im Laden verbringt, kommt das Geschäft auf etwa 16 Besucher pro Stunde.

Das ist ein kaum vorstellbares und wenig wünschenswertes Szenario, da es massive Probleme bei Logistik, Umweltverschmutzung und Lebensqualität verursachen würde. Viel besser ist eine lebendige Fussgängerzone, die zahlreiche Passanten anzieht – darunter auch Velofahrende.


„Im Winter soll man nicht velofahren“

Laut einer Studie der Hochschule Luzern fahren fast drei Viertel der Velofahrenden, die am häufigsten zur Arbeit oder Ausbildung pendeln, auch bei ungünstigen Wetterbedingungen mit dem Velo. Ebenso zeigt die Studie, dass die Zufriedenheit mit der Veloinfrastruktur ein entscheidender Faktor ist. Während mangelhafte Infrastruktur im Sommer fast als akzeptables Übel gilt, wird sie im Winter zu einem kritischen Problem.

Diese Behauptung beruht also schlicht auf Gewohnheit und veralteten Denkweisen!

Die Velowege 1–2 Tage nach Schneefällen freizumachen, ist eine politische Entscheidung. In Kopenhagen zum Beispiel werden die Velowege zuerst geräumt, und die Stadt hat massiv in spezialisierte Schneeräumfahrzeuge investiert. Ab 2012 stieg das Budget für die Schneeräumung der Velowege um 2 Millionen DKK pro Jahr (ca. 270 000 €). (Quelle).


„In puncto Gesetzestreue wird häufig mit zweierlei Mass gemessen.“

Laut Gesetz ist das Velo ein Fahrzeug, das denselben Vorschriften wie das Auto unterliegt. Velofahrende unterliegen daher ebenfalls der Ordnungsbussenverordnung.

Dort sind die möglichen Verstösse aufgelistet, zum Beispiel:

Bei Rot über die Ampel fahrenCHF 60.-
Nicht vollständig bei einem Stoppschild anhaltenCHF 30.-
Auf dem Trottoir fahrenCHF 40.-
In Fussgängerzonen fahrenCHF 30.-
Den Veloweg oder Velostreifen nicht benutzen (falls vorhanden)CHF 30.-
Die Vorfahrt an einem Fussgängerstreifen nicht gewährenCHF 40.-
Den Lenker vollständig loslassenCHF 20.-
Ohne Licht auf einer beleuchteten Strasse bei Nacht fahrenCHF 40.-
Bei Nacht auf einer dunklen, unbeleuchteten Strasse ohne Licht fahrenCHF 60.-
Ohne Klingel fahren (bei E-Bikes und Mofas)CHF 20.-
Ohne Rückspiegel fahren (bei E-Bikes und Mofas)CHF 20.-
Keinen Helm tragen (bei E-Bikes und Mofas)CHF 30.

Da das Velo ebenfalls ein Fahrzeug ist, unterliegt es denselben Regeln wie alle anderen Fahrzeuge!



Mehr Veloabstellplätze bei Privatprojekten, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

10 Januar 2026

Mit der Verabschiedung der neuen Fassung des kantonalen Baugesetzes durch den Walliser Grossrat und dem Inkrafttreten des neuen Artikels 39 entwickelt sich der rechtliche Rahmen entscheidend zugunsten des Veloverkehrs. Künftig müssen alle neuen Bauprojekte Veloabstellplätze vorsehen, die den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) entsprechen. Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Wendepunkt für die Qualität der Gebäude sowie für die Förderung des Alltagslangsamverkehrs im Wallis dar.

Beispiel für nicht normgerechte Veloabstellplätze
(Bahnhof Visp nord)

Neue verbindliche Vorgaben

PRO VELO Valais/Wallis begrüsst diesen wichtigen politischen Fortschritt. Durch den ausdrücklichen Verweis auf die VSS-Normen verleiht Artikel 39 diesen nun verbindlichen Charakter für sämtliche Anforderungen an Veloabstellplätze – Anzahl der Plätze, Dimensionierung, Anordnung, Gemeinschaftsanlagen, Ausnahmen und Ersatzabgaben. Während diese Normen bisher oft nur als Empfehlungen angewendet wurden, sind sie nun rechtlich durchsetzbar. Diese Klarstellung schafft eine solide und einheitliche Grundlage auf kantonaler Ebene und stellt sicher, dass Veloabstellanlagen nach anerkannten Qualitäts- und Funktionsstandards geplant werden.

PRO VELO informiert die Fachleute der Baubranche

Um diese Entwicklung zu begleiten, hat PRO VELO Valais/Wallis eine gezielte Informationskampagne bei Architektur- und Ingenieurbüros gestartet, die im Wohnungsbau tätig sind. In diesen Tagen wird ihnen ein Schreiben zugestellt, in dem die neue Regelung vorgestellt wird, die Bedeutung der frühzeitigen Integration von Veloabstellplätzen in der Planungsphase hervorgehoben wird und aufgezeigt wird, dass es wesentlich einfacher – und effizienter – ist, diese von Beginn an einzuplanen, als sie später in ein Projekt einzufügen.

Ziel ist es, gut integrierte, funktionale und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Lösungen zu fördern und provisorische, unpraktische oder unterdimensionierte Anlagen zu vermeiden.

Zum Brief

Praktische Hilfsmittel für die richtige Umsetzung

Die Büros haben zudem den Guide Velo, das Handbuch für Veloparkierung der Schweizerischen Velokonferenz sowie den Musterleitfaden der Behörden der Stadt Sitten (auf Französisch) erhalten. Diese Unterlagen erläutern die bewährten Praktiken, die technischen Anforderungen und die wesentlichen Punkte, die bei der Planung funktionaler, sicherer und an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasster Veloabstellplätze zu beachten sind.

Eine Reaktion auf die hohe Nachfrage

Im Jahr 2026 ist die Nachfrage nach Veloabstellplätzen in der gesamten Bevölkerung hoch. Sei es für den Arbeitsweg, das Studium, die Freizeit oder alltägliche Erledigungen – immer mehr Menschen entscheiden sich für das Velo. Gut gestaltete Abstellplätze sind eine wesentliche Voraussetzung, um diese Wahl möglich und attraktiv zu machen. Sie tragen direkt zu einer nachhaltigeren Mobilität, zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs und zu einer höheren Lebensqualität im Wallis bei.

Mit dieser Reform und dem Inkrafttreten von Artikel 39 erhält der Kanton endlich ein wirksames Instrument, um das Velo vollständig in die Planung von Gebäuden und Quartieren zu integrieren. PRO VELO Valais/Wallis freut sich über diesen Fortschritt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese neuen Regeln konsequent und ambitioniert umgesetzt werden.

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